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Insolvenzantrag der AVR Verwaltungs GmbH mangels Masse abgewiesen – Sicherungsmaßnahmen aufgehoben

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen 7 IN 35/25

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der AVR Verwaltungs GmbH mit Sitz im Kräwerweg 13 in 56626 Andernach hat das Amtsgericht Mayen den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen.

Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Koblenz unter HRB 27162 eingetragen. Sie wird durch den Geschäftsführer Helmut Winterfeldt vertreten, wohnhaft in der Konrad Adenauer Allee 74 in 56626 Andernach.

Mit Beschluss vom 27. Februar 2026 stellte das Insolvenzgericht fest, dass das vorhandene Vermögen der Gesellschaft nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Die Abweisung erfolgte auf Grundlage von § 26 Absatz 1 der Insolvenzordnung. Ein Insolvenzverfahren wird damit nicht eröffnet.

Infolge der Entscheidung wurden zugleich die zuvor angeordneten Verfügungsbeschränkungen sowie die vorläufige Verwaltung aufgehoben. Die zwischenzeitlich bestehenden Einschränkungen der Verwaltungs und Verfügungsbefugnis sind damit entfallen.

Gegen die Entscheidung ist die sofortige Beschwerde zulässig. Sie ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Mayen, St Veit Straße 38 in 56727 Mayen, einzulegen. Maßgeblich für den Beginn der Frist ist die Zustellung, Verkündung oder die wirksame öffentliche Bekanntmachung, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

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