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BaFin warnt vor ImcPoint: Unerlaubte Kryptodienstleistungen auf imc-point(.)com

Leovinus (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor Angeboten auf der Website imc-point(.)com. Nach Erkenntnissen der Behörde bieten die Betreiber dort Kryptowerte-Dienstleistungen an, ohne über die erforderliche Erlaubnis zu verfügen. Eine Beaufsichtigung durch die BaFin findet nicht statt.

Kryptodienstleistungen nur mit Erlaubnis

In Deutschland dürfen Bankgeschäfte, Finanz- und Kryptowerte-Dienstleistungen ausschließlich mit einer ausdrücklichen Zulassung der BaFin erbracht werden. Diese Genehmigung stellt sicher, dass Anbieter bestimmte organisatorische, finanzielle und rechtliche Anforderungen erfüllen.

Fehlt eine solche Erlaubnis, bewegen sich entsprechende Angebote außerhalb des regulierten Rahmens. Für Anlegerinnen und Anleger bedeutet das: Es besteht kein aufsichtsrechtlicher Schutz, und im Streitfall sind die rechtlichen Möglichkeiten häufig eingeschränkt.

Ob ein Unternehmen über eine gültige Zulassung verfügt, lässt sich in der offiziellen Unternehmensdatenbank der BaFin überprüfen.

Gesetzliche Grundlage der Warnung

Die Veröffentlichung der Warnung erfolgt auf Basis von § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz. Diese Vorschrift ermöglicht es der Aufsichtsbehörde, die Öffentlichkeit über Anbieter zu informieren, die möglicherweise unerlaubt Kryptowerte-Dienstleistungen erbringen.

Gemeinsame Warnung vor Online-Anlagebetrug

Die BaFin rät gemeinsam mit dem Bundeskriminalamt und den Landeskriminalämtern grundsätzlich zu äußerster Vorsicht bei Geldanlagen im Internet. Professionell gestaltete Webseiten, hohe Renditeversprechen oder scheinbar unkomplizierte Kontoeröffnungen können Teil betrügerischer Strukturen sein.

Verbraucherinnen und Verbraucher sollten vor einer Investition sorgfältig recherchieren, Anbieter prüfen und keine Gelder überweisen, ohne die Seriosität des Gegenübers eindeutig verifiziert zu haben.

Weitere Hinweise zum Schutz vor Betrugsmaschen bietet unter anderem die Podcast-Folge „Vorsicht, Betrug“ im Verbraucherschutzformat der BaFin. Sie erläutert typische Vorgehensweisen von Tätern und gibt praktische Tipps, wie sich Risiken frühzeitig erkennen lassen.

Der Fall imc-point(.)com verdeutlicht erneut: Gerade im Bereich der Kryptowährungen ist eine gründliche Prüfung unerlässlich – denn fehlende Regulierung kann im Ernstfall zu erheblichen finanziellen Verlusten führen.

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