Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor Angeboten auf der Website goldingfx(.)com. Nach Erkenntnissen der Behörde besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber ohne die erforderliche Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten.
Kein Bezug zur Golding Capital Partners GmbH
Entgegen den Angaben auf der Website stammen die dortigen Angebote nicht von der in München ansässigen Golding Capital Partners GmbH. Es handelt sich um einen Fall von Identitätsmissbrauch. Das renommierte Investmenthaus steht in keinerlei Verbindung zu goldingfx(.)com.
Offenbar wird der Name des bestehenden Unternehmens gezielt genutzt, um Seriosität vorzutäuschen und Vertrauen bei potenziellen Anlegerinnen und Anlegern zu schaffen.
Wiederholtes Vorgehen mit ähnlichen Domains
Bereits am 22. Mai 2025 sowie am 12. Juni 2026 hatte die BaFin vor Angeboten auf den inzwischen inaktiven Websites goldingdigital(.)com und goldingdigital(.)net gewarnt. Die nun beanstandete Domain reiht sich in dieses Muster ein: Ähnliche Namensbestandteile werden verwendet, um eine Nähe zu einem bekannten Finanzdienstleister zu suggerieren.
Solche Domain-Variationen sind ein typisches Vorgehen bei Identitätsmissbrauch im Finanzsektor. Wird eine Seite geschlossen oder öffentlich beanstandet, tauchen häufig neue, leicht abgewandelte Internetadressen auf.
Unerlaubte Finanz- und Wertpapierdienstleistungen
Wer in Deutschland gewerbsmäßig Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dafür eine ausdrückliche Zulassung der BaFin. Fehlt diese Erlaubnis, bewegen sich entsprechende Angebote außerhalb des gesetzlichen Rahmens.
Die Veröffentlichung der Warnung erfolgt auf Grundlage von § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz. Diese Vorschrift erlaubt es der Aufsichtsbehörde, die Öffentlichkeit über Unternehmen zu informieren, die möglicherweise unerlaubt tätig sind.
Wachsamkeit bei Online-Angeboten
Anlegerinnen und Anleger sollten bei Finanzangeboten im Internet besonders sorgfältig prüfen, ob ein Anbieter tatsächlich mit dem genannten Unternehmen identisch ist und über eine gültige Zulassung verfügt. Die offizielle Unternehmensdatenbank der BaFin bietet hierzu eine verlässliche Informationsquelle.
Unter der Rubrik „Finanzbetrug erkennen“ veröffentlicht die BaFin regelmäßig aktuelle Warnmeldungen und Hinweise zu typischen Betrugsmaschen. Der Fall goldingfx(.)com zeigt erneut: Ein bekannter Name allein ist kein Garant für Seriosität – entscheidend ist die überprüfbare regulatorische Legitimation.