Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor Angeboten des Anbieters „Capitalis“ auf der Website capitalisgroup(.)site. Nach Erkenntnissen der Aufsicht besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber ohne die erforderliche Erlaubnis Bankgeschäfte betreiben.
Kreditvergabe ohne Zulassung
Konkret geht es um die Vergabe von Krediten. Wer in Deutschland Bankgeschäfte betreibt, benötigt dafür eine ausdrückliche Erlaubnis der BaFin. Diese Genehmigung ist an umfassende gesetzliche Anforderungen gebunden – unter anderem hinsichtlich Eigenkapitalausstattung, Organisation und Zuverlässigkeit der Geschäftsleitung.
Im vorliegenden Fall geben die Betreiber an, ihren Geschäftssitz in Frankreich zu haben. Ob diese Angabe zutrifft, ist unklar. Entscheidend ist: Für die beworbenen Kreditangebote liegt nach Angaben der BaFin keine Zulassung vor.
Die Warnung erfolgt auf Grundlage von § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz. Diese Vorschrift ermöglicht es der Aufsichtsbehörde, die Öffentlichkeit über Unternehmen zu informieren, die möglicherweise unerlaubt Bankgeschäfte betreiben.
Fehlende Aufsicht – erhöhtes Risiko
Anbieter ohne Erlaubnis unterliegen keiner deutschen Finanzaufsicht. Für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet das ein erhebliches Risiko. Es gibt keine regulatorische Kontrolle, keinen geregelten Schutzmechanismus und im Streitfall oft nur eingeschränkte Möglichkeiten zur Durchsetzung von Ansprüchen.
Gerade bei Online-Kreditangeboten sollten Interessierte besonders wachsam sein – insbesondere wenn
- Vorkosten oder Bearbeitungsgebühren vor Auszahlung verlangt werden,
- Vertragsbedingungen unklar oder lückenhaft sind,
- oder keine nachvollziehbaren Unternehmensangaben vorliegen.
Zulassung vor Vertragsabschluss prüfen
Ob ein Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, lässt sich in der offiziellen Unternehmensdatenbank überprüfen. Diese Recherche sollte vor Abschluss eines Kreditvertrags selbstverständlich sein.
Unter der Rubrik „Finanzbetrug erkennen“ veröffentlicht die BaFin regelmäßig aktuelle Warnmeldungen zu unerlaubt tätigen Unternehmen und informiert über typische Betrugsmaschen. Der Fall „Capitalis“ zeigt erneut: Ein professioneller Internetauftritt oder ein angeblicher Auslandssitz ersetzen keine behördliche Erlaubnis. Wer finanzielle Verpflichtungen eingeht, sollte die Seriosität des Anbieters sorgfältig prüfen.