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BaFin ermittelt gegen „Fides Ventures“ und „Nexquant“: Verdacht auf unerlaubte Krypto- und Finanzgeschäfte über WhatsApp

olenchic (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geht Hinweisen zu Aktivitäten der Anbieter „Fides Ventures“ und „Nexquant“ nach. Nach Erkenntnissen der Aufsicht werden deutsche Anlegerinnen und Anleger gezielt über WhatsApp-Gruppen und Chats angesprochen. Beide Anbieter verfügen nicht über eine Erlaubnis der BaFin.

Werbung für eigenen Token und Handelsplattform

„Fides Ventures“ – teilweise auch unter der Bezeichnung „Fides Ventures Business School“ – tritt als angeblich amerikanisches Unternehmen auf und bewirbt einen sogenannten „FIVS-Token“. Dieser Token soll über die Kryptobörse „Nexquant“, die auch als „Nexquant Exchange Ltd.“ firmiert, handelbar sein.

Die Plattform ist über Domains wie nexquantexs(.)com und nexquantex(.)com erreichbar. Zusätzlich werden Apps mit den Namen „Nexquant“ und „Nexquant Pro“ beworben, die in gängigen App-Stores verfügbar sein sollen. Über diese Anwendungen könnten Anlegerinnen und Anleger mit Kryptowerten handeln.

Nach Angaben der BaFin werden über diese Strukturen ohne Erlaubnis Finanz- und Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten.

Typisches Muster der Anbahnung

Aus vergleichbaren Fällen ist der Aufsicht ein wiederkehrendes Vorgehen bekannt:

Zunächst werden in sozialen Medien Anzeigen geschaltet, in denen kostenlose Aktienempfehlungen oder Schulungen zum Börsenhandel versprochen werden. Häufig wird mit angeblichen Wirtschaftsexperten oder bekannten Instituten geworben. Interessierte sollen über WhatsApp Kontakt aufnehmen und einer Gruppe beitreten.

In diesen Gruppen teilt ein vermeintlicher Experte regelmäßig Marktanalysen und Anlageempfehlungen. Eine angebliche Assistenz moderiert die Chats und betreut Mitglieder individuell. Über Wochen wird Vertrauen aufgebaut, bevor ein besonders lukratives Investmentmodell präsentiert wird – oft verbunden mit einem eigenen, vorbörslich verfügbaren Krypto-Token.

Marketingaktionen wie tägliche Check-ins oder Gewinnspiele sollen die Bindung erhöhen. Schließlich werden Anlegerinnen und Anleger zur Registrierung auf einer externen Handelsplattform oder in einer App aufgefordert. Teilweise wird mit begrenzten Zugängen oder exklusiven Chancen geworben.

Anfangs sind kleinere Testauszahlungen möglich, um Vertrauen zu schaffen. Später steigt der Druck zu höheren Einzahlungen. Auszahlungen werden erschwert oder ganz verweigert. Nicht selten wechseln die Domains der Plattformen kurzfristig.

Erlaubnispflicht für Finanz- und Kryptodienstleistungen

Wer in Deutschland Finanz-, Wertpapier- oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dafür eine ausdrückliche Zulassung der BaFin. Liegt diese nicht vor, handelt es sich um unerlaubte Geschäfte.

Die Warnung stützt sich auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz sowie § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz. Ob ein Anbieter zugelassen ist, lässt sich in der offiziellen Unternehmensdatenbank der BaFin überprüfen.

Warnung vor Anlagebetrug über Messenger-Dienste

Die BaFin warnt ausdrücklich vor Anlagebetrug über WhatsApp und Telegram. Messenger-Gruppen bieten Betrügern eine niedrigschwellige Möglichkeit, Vertrauen aufzubauen, Gruppendynamiken zu nutzen und gezielt Druck auszuüben.

Verbraucherinnen und Verbraucher sollten bei unverlangten Investmentangeboten, exklusiv klingenden Token-Verkäufen oder angeblich garantierten Renditen besonders skeptisch sein. In der Rubrik „Finanzbetrug erkennen“ informiert die BaFin regelmäßig über aktuelle Warnungen und typische Betrugsmaschen.

Der Fall zeigt erneut: Professionelle Auftritte in sozialen Medien und Messenger-Diensten sind kein Beleg für Seriosität. Entscheidend ist die überprüfbare aufsichtsrechtliche Zulassung – und ein gesunder Zweifel gegenüber allzu guten Versprechen.

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