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BaFin warnt vor „MetaFlow Finance“: Jobangebot als „Auszahlungsassistent“ birgt strafrechtliche Risiken

kpuljek (CC0), Pixabay

Die Finanzaufsicht BaFin schlägt Alarm: Auf der Website metaflows(.)work werden Stellen als „Teilzeit-Auszahlungsassistent“ angeboten. Nach Einschätzung der Behörde besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber ohne die erforderliche Erlaubnis Zahlungsdienste erbringen.

Geld weiterleiten über das eigene Konto

Das Geschäftsmodell klingt auf den ersten Blick harmlos – und lukrativ: Bewerberinnen und Bewerber sollen über ihr eigenes inländisches Bankkonto Zahlungen von Dritten entgegennehmen und diese nach Anweisung weiterleiten.

Tatsächlich handelt es sich dabei jedoch um eine hochriskante Tätigkeit. Die auf den Konten der sogenannten „Auszahlungsassistenten“ eingehenden Gelder stammen nach Erkenntnissen der BaFin vermutlich von Personen, die selbst Opfer krimineller Handlungen geworden sind – insbesondere von Betrugsdelikten.

Wer solche Zahlungen weiterleitet, läuft Gefahr, sich strafbar zu machen oder zumindest in strafrechtliche Ermittlungen verwickelt zu werden.

Zahlungsdienste sind erlaubnispflichtig

Das gewerbsmäßige Transferieren von Geldern ist in Deutschland erlaubnispflichtig. Unternehmen, die Zahlungsdienste anbieten, benötigen eine ausdrückliche Zulassung der BaFin. Fehlt diese Genehmigung, handelt es sich um unerlaubte Geschäfte.

Die BaFin hat bereits in der Vergangenheit mehrfach vor ähnlichen Konstruktionen gewarnt. Früher traten solche Angebote häufig unter der Bezeichnung „Treuhandassistent/in“ auf – ein Begriff, der Seriosität suggerieren soll, tatsächlich aber oftmals Teil eines sogenannten Finanzagenten- oder Money-Mule-Modells ist.

Warnsignale bei vermeintlichen Homeoffice-Jobs

Typische Merkmale solcher Angebote sind:

  • unkomplizierte Einstellung ohne besondere Qualifikation,
  • attraktive Vergütung für wenige Stunden Arbeit,
  • Nutzung des privaten Bankkontos für geschäftliche Transaktionen,
  • Kontaktaufnahme ausschließlich per E-Mail oder Messenger-Dienst.

Wer sein eigenes Konto für fremde Geldtransfers zur Verfügung stellt, setzt sich erheblichen rechtlichen und finanziellen Risiken aus – etwa Kontosperrungen, Rückforderungsansprüchen oder strafrechtlichen Konsequenzen.

Empfehlung der Aufsicht

Ob ein Unternehmen über eine Zulassung verfügt, lässt sich in der offiziellen Unternehmensdatenbank der BaFin überprüfen. Diese Kontrolle sollte vor Aufnahme einer entsprechenden Tätigkeit selbstverständlich sein.

Betroffenen Verbraucherinnen und Verbrauchern empfiehlt die BaFin ausdrücklich, die zuständigen Strafverfolgungsbehörden – also Polizei oder Staatsanwaltschaft – über entsprechende Sachverhalte zu informieren.

Der aktuelle Fall zeigt einmal mehr: Hinter vermeintlich einfachen Nebenjobs können komplexe Betrugsstrukturen stehen. Wer aufgefordert wird, über sein Privatkonto Gelder für Dritte zu bewegen, sollte höchste Vorsicht walten lassen – und im Zweifel konsequent Abstand nehmen.

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