Aktenzeichen 25 IN 54/26
Im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen der Projektgesellschaft Laboer Weg GmbH & Co. KG mit Sitz Alte Koppel 1a in 24226 Heikendorf hat das Amtsgericht Kiel am 26. Februar 2026 um 11 Uhr 45 die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Kiel unter HRA 11230 KI eingetragen. Vertreten wird sie durch die persönlich haftende Gesellschafterin Müller Design Verwaltungs GmbH, die ihrerseits durch den Geschäftsführer Stefan Müller handelt.
Zur Sicherung des Vermögens vor nachteiligen Veränderungen ordnete das Insolvenzgericht Maßnahmen gemäß § 21 Absatz 1 und 2 der Insolvenzordnung an. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Wilhelm Salim Khan Durani, Wall 55 in 24103 Kiel, bestellt.
Mit dem Beschluss ist festgelegt, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Diese Einschränkung umfasst ausdrücklich auch die Einziehung von Außenständen. Ziel ist es, die vorhandene Vermögensmasse bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu sichern und eine geordnete Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse zu ermöglichen.
Gegen die Entscheidung ist die sofortige Beschwerde zulässig. Sie kann binnen einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Kiel, Deliusstraße 22 in 24114 Kiel, eingelegt werden. Maßgeblich für den Fristbeginn ist die Verkündung, die Zustellung oder die wirksame öffentliche Bekanntmachung, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist das Insolvenzverfahren noch nicht eröffnet. Das Gericht prüft nun, ob ein Eröffnungsgrund vorliegt und ob die vorhandene Masse ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.