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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die FairGreen Solar GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen 9 IN 155/25

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der FairGreen Solar GmbH, Hauptkanal rechts 31 in 26871 Papenburg, hat das Amtsgericht Meppen am 25. Februar 2026 um 15 Uhr 05 die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet.

Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Osnabrück unter HRB 219375 eingetragen und wird durch ihren Geschäftsführer Josef Davul vertreten. Mit dem gerichtlichen Beschluss wird das Unternehmen bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens unter vorläufige insolvenzrechtliche Aufsicht gestellt.

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Maike Tallen, Haselünner Straße 39 in 49716 Meppen, bestellt. Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Damit soll verhindert werden, dass Vermögenswerte ohne Kontrolle veräußert oder verschoben werden.

Zugleich wurden die Schuldner der Gesellschaft aufgefordert, Zahlungen ausschließlich unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses zu leisten. Leistungen dürfen nur entsprechend den Anordnungen der vorläufigen Insolvenzverwalterin erfolgen.

Gegen die Entscheidung ist die sofortige Beschwerde zulässig. Diese kann von der Antragsgegnerin eingelegt werden. Darüber hinaus steht das Rechtsmittel auch Gläubigern offen, sofern die internationale Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt wird. Die Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Meppen, Obergerichtsstraße 20 in 49716 Meppen, einzulegen.

Mit dem Beschluss vom 25. Februar 2026 ist das Insolvenzverfahren noch nicht eröffnet. Das Gericht prüft nun die wirtschaftliche Lage der FairGreen Solar GmbH und entscheidet anschließend über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

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