Aktenzeichen 15 IN 43/26
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der „ECOMA“ Maschinen GmbH mit Sitz im Westerfeld 1 in 28844 Weyhe hat das Amtsgericht Syke am 26. Februar 2026 eine Entscheidung zur vorläufigen Eigenverwaltung getroffen.
Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Walsrode unter HRB 207112 eingetragen und wird durch ihren Geschäftsführer Georg Thamm vertreten. Auf Grundlage von § 270a Absatz 1 der Insolvenzordnung wurde Rechtsanwalt Berend Böhme, Otto Lilienthal Straße 16 in 28199 Bremen, zum vorläufigen Sachwalter bestellt.
Mit dieser Anordnung bleibt die Verwaltungs und Verfügungsbefugnis grundsätzlich bei der Antragstellerin. Die „ECOMA“ Maschinen GmbH ist berechtigt, ihr Vermögen weiterhin eigenständig zu verwalten und darüber zu verfügen. Allerdings geschieht dies unter der Aufsicht des vorläufigen Sachwalters. Dessen Aufgabe besteht insbesondere darin, die wirtschaftliche Lage zu überwachen und die Interessen der Gläubiger zu wahren.
Die vorläufige Eigenverwaltung stellt eine besondere Form des Insolvenzverfahrens dar. Anders als bei der Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters wird die Geschäftsführung nicht entmachtet, sondern arbeitet unter gerichtlicher Kontrolle weiter. Ziel ist es, die Sanierungschancen des Unternehmens zu prüfen und gegebenenfalls zu verbessern.
Gegen die Entscheidung ist die sofortige Beschwerde zulässig, sofern das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll. Beschwerdeberechtigt sind die Antragstellerin sowie jeder Gläubiger. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Syke, Insolvenzabteilung, einzulegen.
Mit dem Beschluss vom 26. Februar 2026 ist das Insolvenzverfahren noch nicht eröffnet. Das Gericht wird nun prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Verfahrenseröffnung vorliegen und ob die angestrebte Eigenverwaltung tragfähig erscheint.