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Heizungsgesetz 2.0: Rolle rückwärts bei 65-Prozent-Vorgabe – was Eigentümer jetzt wissen müssen

reverent (CC0), Pixabay

Die schwarz-rote Regierungskoalition hat sich auf Eckpunkte für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz verständigt. Kernpunkt: Die bislang im Gebäudeenergiegesetz (GEG) verankerte 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien bei neu eingebauten Heizungen soll entfallen. Der Einbau neuer Öl- und Gasheizungen bleibt demnach grundsätzlich zulässig.

Doch was bedeutet das konkret? Und was gilt bis zur Gesetzesänderung?

Was ist geplant?

Nach den bekannt gewordenen Eckpunkten soll die Pflicht, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, abgeschafft werden. Das würde eine deutliche Abkehr von der bisherigen Linie darstellen, die stark auf Wärmepumpen, Fernwärme oder Hybridlösungen setzte.

Künftig sollen Eigentümer wieder mehr Entscheidungsfreiheit erhalten. Neue Gas- und Ölheizungen wären also nicht mehr automatisch an einen Mindestanteil erneuerbarer Energien gebunden.

Allerdings: Die genaue Ausgestaltung – etwa Übergangsfristen oder CO₂-Auflagen – steht noch nicht endgültig fest. Ein Gesetzesentwurf muss erst eingebracht und verabschiedet werden.

Was gilt aktuell?

Bis zur formalen Gesetzesänderung gilt weiterhin das bestehende Gebäudeenergiegesetz (GEG).

Nach der derzeitigen Regelung müssen neu eingebaute Heizungen grundsätzlich einen Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien erfüllen – allerdings greifen diese Vorgaben abhängig von kommunalen Wärmeplänen gestaffelt.

Das bedeutet:

  • In Neubaugebieten gilt die 65-Prozent-Regel bereits.

  • In Bestandsgebäuden hängt der Zeitpunkt vom kommunalen Wärmeplan ab.

  • Bestehende funktionierende Heizungen dürfen weiter betrieben und repariert werden.

  • Bei irreparablen Defekten gelten Übergangsfristen.

Eigentümer sollten daher prüfen, in welcher Phase ihre Kommune sich befindet.

Was ändert sich konkret durch die neue Linie?

Sollte das Gebäudemodernisierungsgesetz wie angekündigt verabschiedet werden:

  • Die 65-Prozent-Regel würde wegfallen.

  • Öl- und Gasheizungen könnten weiterhin eingebaut werden.

  • Der Fokus würde sich von einer Technologiepflicht hin zu marktwirtschaftlichen Anreizen verschieben.

  • Klimaziele im Gebäudesektor müssten über andere Instrumente – etwa CO₂-Preis oder Förderprogramme – erreicht werden.

Kritiker sprechen von einer „Rolle rückwärts“, Befürworter von einer „Technologieoffenheit“.

Wie sieht es mit Förderungen aus?

Aktuell bestehen weiterhin staatliche Förderprogramme, insbesondere für:

  • Wärmepumpen

  • Hybridheizungen

  • Biomasseheizungen

  • Anschluss an Wärmenetze

Gefördert werden unter anderem:

  • Grundförderung

  • Klimageschwindigkeitsbonus

  • Einkommensbonus

  • Zuschläge für den Austausch alter Öl- oder Gasheizungen

Ob diese Förderstruktur unter der neuen Gesetzgebung bestehen bleibt oder angepasst wird, ist noch offen. Politisch ist jedoch klar: Ohne attraktive Förderungen dürfte der Umstieg auf klimafreundliche Technik deutlich an Tempo verlieren.

Wirtschaftliche Perspektive

Auch wenn neue Gas- und Ölheizungen künftig wieder einfacher eingebaut werden könnten, bleibt der steigende CO₂-Preis ein entscheidender Faktor. Fossile Brennstoffe werden perspektivisch teurer. Eigentümer müssen daher nicht nur die Investitionskosten, sondern auch die langfristigen Betriebskosten berücksichtigen.

Ein günstiger Einbau heute kann über 20 Jahre hohe Energiekosten bedeuten.

Was Eigentümer jetzt tun sollten

  1. Ruhe bewahren: Das neue Gesetz ist noch nicht verabschiedet.

  2. Kommunalen Wärmeplan prüfen: Er bestimmt den aktuellen Rechtsrahmen.

  3. Wirtschaftlich rechnen: Neben Anschaffung auch Betriebskosten einbeziehen.

  4. Förderanträge prüfen: Bestehende Programme gelten weiterhin.

  5. Technologieoffen denken: Wärmepumpe, Hybridlösung oder Fernwärme bleiben wirtschaftlich relevant.

Fazit

Mit dem geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz vollzieht die Koalition einen Kurswechsel. Die starre 65-Prozent-Vorgabe soll fallen, Öl- und Gasheizungen bleiben zulässig.

Doch die grundsätzliche Herausforderung bleibt bestehen: Der Gebäudesektor muss Emissionen senken. Ob das künftig über Marktmechanismen statt über feste Quoten gelingt, wird sich erst zeigen.

Für Eigentümer bedeutet die aktuelle Lage vor allem eines: Übergangszeit mit Unsicherheit – aber auch mit Handlungsspielraum.

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