Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wird den von der österreichischen Finanzmarktaufsicht angeordneten sektoralen Systemrisikopuffer (SyRB) reziprok anwenden. Damit setzt die deutsche Aufsicht eine makroprudenzielle Maßnahme um, die ursprünglich von der österreichischen Behörde beschlossen wurde.
Hintergrund: Stabilität des Finanzsystems
Systemrisikopuffer dienen dazu, strukturelle Risiken im Finanzsystem abzufedern. Sie verpflichten Kreditinstitute, zusätzliches Eigenkapital vorzuhalten, um mögliche Verluste aus bestimmten Risikopositionen besser auffangen zu können. Ziel ist es, die Widerstandsfähigkeit des Bankensektors zu stärken und systemische Verwerfungen frühzeitig zu begrenzen.
Im konkreten Fall betrifft die Maßnahme bestimmte, durch Gewerbeimmobilien besicherte Kredite in Österreich. Gerade dieser Sektor gilt angesichts konjunktureller Unsicherheiten und möglicher Preisrückgänge als besonders sensibel.
Kapitalpuffer ab 100 Millionen Euro Engagement
Vorgesehen ist ein zusätzlicher Kapitalpuffer in Höhe von 1,0 Prozent. Dieser wird fällig, sofern die entsprechenden Risikopositionen in Österreich einen Schwellenwert von 100 Millionen Euro überschreiten.
Betroffen sind in Deutschland zugelassene Institute, die entsprechende Engagements in Österreich halten. Die Regelung greift sowohl auf konsolidierter als auch auf teilkonsolidierter sowie auf Einzelbasis – vorausgesetzt, das Volumen der maßgeblichen Risikopositionen erreicht den definierten Schwellenwert.
Reziproke Anerkennung stärkt europäische Finanzaufsicht
Die reziproke Anwendung bedeutet, dass die BaFin die österreichische Maßnahme für deutsche Institute mit entsprechenden Auslandsexposures anerkennt und umsetzt. Dieses Verfahren ist Teil der europäischen makroprudenziellen Zusammenarbeit: Nationale Maßnahmen sollen nicht durch grenzüberschreitende Geschäftsverlagerungen unterlaufen werden.
Durch die gegenseitige Anerkennung wird sichergestellt, dass für vergleichbare Risiken auch vergleichbare Kapitalanforderungen gelten – unabhängig davon, in welchem EU-Mitgliedstaat ein Institut seinen Sitz hat.
Allgemeinverfügung nach Anhörung
Nach Anhörung der beteiligten Parteien hat die BaFin zur Umsetzung der Maßnahme eine Allgemeinverfügung erlassen. Damit ist die reziproke Anwendung des österreichischen Systemrisikopuffers formell beschlossen.
Die Entscheidung unterstreicht die enge Abstimmung europäischer Aufsichtsbehörden bei der Überwachung systemischer Risiken. Gerade im Bereich der gewerblichen Immobilienfinanzierung sollen erhöhte Kapitalanforderungen dazu beitragen, potenzielle Marktverwerfungen frühzeitig abzufedern und die Stabilität des Finanzsystems nachhaltig zu sichern.
Hier die Mitteilung der BaFin:
Systemrisikopuffer Österreich: reziproke Anerkennung der BaFin
Die Finanzaufsicht BaFin wird den von der österreichischen Finanzmarktaufsicht angeordneten sektoralen Systemrisikopuffer (SyRB) für in Deutschland zugelassene Institute reziprok anwenden.
Betroffen sind bestimmte durch Gewerbeimmobilien besicherte Kredite in Österreich. Die Maßnahme sieht einen Kapitalpuffer in Höhe von 1,0 Prozent vor, sofern die entsprechenden Risikopositionen in Österreich einen Schwellenwert von 100 Millionen Euro überschreiten.
Die Regelung gilt für Institute auf konsolidierter, teilkonsolidierter sowie auf Einzelbasis, sofern das Volumen ihrer in Österreich ansässigen Teilrisikopositionen den definierten Schwellenwert erreicht.
Nach Anhörung der beteiligten Parteien hat sie hierzu eine Allgemeinverfügung erlassen.