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Gericht greift durch: 40.000 Glovo-Rider in Italien sollen regulär beschäftigt werden

MIH83 (CC0), Pixabay

Ein wegweisender Gerichtsbeschluss in Mailand zwingt den spanischen Lieferdienst Glovo, die Arbeitsverhältnisse seiner rund 40.000 Fahrerinnen und Fahrer in Italien neu zu ordnen. Betroffen ist die italienische Tochtergesellschaft Foodinho. Hintergrund sind Vorwürfe ausbeuterischer Arbeitsbedingungen und illegaler Arbeitsvermittlung.

Die Entscheidung gilt als Signalwirkung für die gesamte europäische Plattformökonomie.

Gerichtliche Aufsicht über Foodinho

Ein Richter in Mailand bestätigte eine zuvor von der Staatsanwaltschaft verhängte Eilmaßnahme: Die italienische Einheit von Glovo wurde unter gerichtliche Aufsicht gestellt. Ein vom Gericht eingesetzter Verwalter soll vorübergehend die Leitung übernehmen und sicherstellen, dass die sogenannten „Rider“ künftig rechtskonform beschäftigt werden.

Dem Beschluss zufolge betrifft die Maßnahme etwa 2.000 Lieferboten im Großraum Mailand sowie insgesamt rund 40.000 landesweit. Der eingesetzte Verwalter ist befugt, bei Bedarf Entscheidungen zu treffen, die von denen des regulären Managements abweichen.

Gegen den spanischen Geschäftsführer von Foodinho wird strafrechtlich ermittelt. Ihm wird vorgeworfen, Beschäftigte unter ausbeuterischen Bedingungen eingesetzt zu haben. Auch das Unternehmen selbst steht im Fokus der Ermittlungen.

Entlohnung deutlich unter Existenzminimum

Im 54 Seiten umfassenden Dekret des Gerichts heißt es, die derzeitige Vergütung gewährleiste keine „freie und menschenwürdige Existenz“.

Nach Aussagen von 39 betroffenen Fahrern lag der Durchschnittsverdienst bei rund 2,50 Euro pro Lieferung. In einzelnen Fällen habe das Einkommen mehr als 75 Prozent unter der Armutsgrenze gelegen und bis zu 81 Prozent unter den in Tarifverträgen vorgesehenen Löhnen.

Zum Vergleich: Das italienische Existenzminimum für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer liegt bei rund 1.245 Euro im Monat.

Gewerkschaften: Selbstständigkeit als „Fassade“

Italienische Gewerkschaften werfen Plattformunternehmen seit Jahren vor, das Modell der Scheinselbstständigkeit systematisch zu nutzen. Offiziell gelten die Rider als Freiberufler. Tatsächlich aber – so die Kritik – seien sie organisatorisch in die Abläufe des Unternehmens eingebunden, würden von Algorithmen gesteuert und mit Sanktionen belegt, wenn sie Aufträge ablehnten oder nicht schnell genug arbeiteten.

Krankheitsbedingte Ausfälle oder auftragsarme Zeiten würden nicht kompensiert. Arbeitszeiten, Priorisierungen und Modalitäten würden faktisch vom Unternehmen bestimmt. Die behauptete Selbstständigkeit sei daher lediglich formaler Natur.

Konzernhintergrund: Verbindung zu Delivery Hero

Glovo ist Teil des Berliner Konzerns Delivery Hero, der zu den größten Lieferplattformen weltweit zählt. In Österreich ist der Konzern unter anderem mit der Marke Foodora vertreten.

Die Entscheidung aus Mailand könnte damit auch für andere europäische Märkte relevant werden – insbesondere vor dem Hintergrund verschärfter EU-Regelungen für Plattformarbeit.

Signalwirkung für Europa

Der Fall reiht sich in eine Serie juristischer Auseinandersetzungen um Arbeitsrechte in der Gig-Economy ein. Nationale Gerichte – etwa in Spanien, Frankreich und Großbritannien – haben in den vergangenen Jahren wiederholt entschieden, dass Plattformbeschäftigte unter bestimmten Umständen als Arbeitnehmer einzustufen sind.

Sollte die Maßnahme in Italien Bestand haben, könnte sie weitreichende Folgen für das Geschäftsmodell von Lieferplattformen haben. Höhere Personalkosten, Sozialabgaben und arbeitsrechtliche Schutzmechanismen würden die bislang stark flexibilisierte Struktur grundlegend verändern.

Fazit

Der Mailänder Gerichtsbeschluss markiert einen möglichen Wendepunkt für die Plattformarbeit in Italien. Rund 40.000 Rider könnten künftig Anspruch auf reguläre Arbeitsverträge und damit auf soziale Absicherung erhalten.

Für Glovo und den Mutterkonzern Delivery Hero steht nicht nur ein nationales Verfahren auf dem Spiel, sondern möglicherweise die strategische Ausrichtung ihres europäischen Geschäftsmodells.

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