Unter dem Aktenzeichen 3605 IN 1080/26 hat das Amtsgericht Charlottenburg am 18.02.2026 um 09:00 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Schmitz u. Co Produktions GmbH, Hohefeldstraße 35 in 13467 Berlin, eine weitreichende Sicherungsanordnung erlassen. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 27951 eingetragen und wird von der Geschäftsführerin Angelika Schmitz vertreten.
Zur Sicherung der Vermögenswerte und zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens ordnete das Gericht die vorläufige Insolvenzverwaltung gemäß §§ 21 und 22 InsO an. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Christian Otto, Düsseldorfer Straße 38 in 10707 Berlin, bestellt.
Mit der gerichtlichen Entscheidung sind umfassende Einschränkungen verbunden. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind ab diesem Zeitpunkt nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Die Verwaltungs und Verfügungsbefugnis über Bankkonten sowie über offene Forderungen der Gesellschaft ist auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übergegangen. Er ist berechtigt, Bankguthaben einzuziehen, sonstige Forderungen geltend zu machen und eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die kontoführenden Kreditinstitute sind ihm gegenüber zur Auskunft verpflichtet.
Zugleich untersagte das Gericht sämtliche Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits eingeleitete Vollstreckungsmaßnahmen wurden einstweilen eingestellt. Drittschuldner wurden ausdrücklich angewiesen, Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.
Rechtsanwalt Otto ist nicht allgemeiner Vertreter der Gesellschaft, sondern hat die Aufgabe, durch Überwachung der Geschäftsführung das Vermögen zu sichern und zu erhalten. Darüber hinaus hat er zu prüfen, ob ausreichende Masse zur Deckung der Verfahrenskosten vorhanden ist und ob die Voraussetzungen für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegeben sind.
Mit dieser Anordnung hat das Insolvenzgericht die rechtlichen Weichen gestellt, um die Vermögenslage der Gesellschaft transparent zu klären und mögliche weitere wirtschaftliche Schäden abzuwenden.