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Insolvenzantrag der Fusion5 Performance Group GmbH mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Unter dem Aktenzeichen 164 IN 106/24 hat das Amtsgericht Essen über den Insolvenzantrag der Fusion5 Performance Group GmbH entschieden.

Die Gesellschaft mit Sitz in der Straße Im Teelbruch 40 in 45219 Essen wird gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Joep Mous, wohnhaft in der Calle Palamos 1 in 08850 Gava, Spanien. Unternehmensgegenstand ist der Erwerb, das Halten sowie die Verwaltung von Gesellschaften.

Der am 11.12.2024 bei Gericht eingegangene Eigenantrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde durch Beschluss vom 17.02.2026 gemäß § 26 Abs. 1 Insolvenzordnung mangels Masse abgewiesen. Diese Entscheidung bedeutet, dass das vorhandene Vermögen der Gesellschaft voraussichtlich nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.

Mit der Abweisung wird kein Insolvenzverfahren eröffnet. Für Gläubiger entfällt damit die Möglichkeit einer gemeinschaftlichen Befriedigung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens. Die Entscheidung des Gerichts markiert zugleich das Ende des Insolvenzeröffnungsverfahrens.

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