Im Verfahren mit dem Aktenzeichen 29 IN 93/25 hat das Amtsgericht Celle am 19.02.2026 über den Insolvenzantrag der permavest Immobilien & Vermögensverwaltungsgesellschaft m.b.H. entschieden. Die Gesellschaft mit Sitz in der Kronestraße 36 in 29221 Celle ist im Handelsregister des Amtsgerichts Lüneburg unter HRB 213281 eingetragen und wird durch den Geschäftsführer Jens Kasten vertreten.
Das Gericht wies den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 26 Abs. 1 InsO mangels Masse ab. Damit steht fest, dass das vorhandene Vermögen der Gesellschaft nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Eine Eröffnung des Verfahrens und die Durchführung eines geordneten Insolvenzprozesses finden somit nicht statt.
Die Entscheidung kann von der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Hierfür gilt eine Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung der Entscheidung beziehungsweise ab wirksamer öffentlicher Bekanntmachung. Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Celle, Insolvenzabteilung, Mühlenstraße 8 in 29221 Celle einzulegen. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch die Entscheidung in eigenen Rechten beeinträchtigt ist.
Mit der Abweisung mangels Masse endet das Insolvenzantragsverfahren. Gläubiger erhalten keine Möglichkeit zur gemeinschaftlichen Forderungsanmeldung im Rahmen eines eröffneten Insolvenzverfahrens.