Unter dem Aktenzeichen 70 IN 623/25 hat das Amtsgericht Hanau am 19.02.2026 um 06:00 Uhr im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Villa Walkmühl Wiesbaden GmbH ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen.
Die Gesellschaft mit Sitz in der Berliner Straße 22 in 61137 Schöneck ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hanau unter HRB 97038 eingetragen. Gesetzlich vertreten wird sie durch den Geschäftsführer Stefan Dattner, wohnhaft in der Bleichstraße 20 in 61137 Schöneck.
Mit dem Erlass des allgemeinen Verfügungsverbots ist der Geschäftsführung untersagt worden, ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über das Vermögen der Gesellschaft zu verfügen. Ziel dieser Maßnahme ist es, die vorhandenen Vermögenswerte zu sichern und eine gleichmäßige Gläubigerbefriedigung zu gewährleisten.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Mirko Lehnert, Julius Reiber Straße 15 in 64293 Darmstadt, bestellt. Er übernimmt im Rahmen des Verfahrens die Kontrolle über sämtliche vermögensrelevanten Entscheidungen der Gesellschaft. Drittschuldner wurden ausdrücklich aufgefordert, Zahlungen nur noch unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses zu leisten, entsprechend § 23 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gegen die Entscheidung ist die sofortige Beschwerde innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Hanau möglich. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung.
Mit dieser Entscheidung hat das Gericht einen zentralen Sicherungsschritt im laufenden Insolvenzantragsverfahren vollzogen, um mögliche Vermögensverschiebungen zu verhindern und die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft geordnet zu prüfen.