Im Verfahren mit dem Aktenzeichen 4 IN 1206/26 hat das Amtsgericht Mannheim am 16.02.2026 um 11:30 Uhr zur Sicherung des Vermögens der SHS GmbH eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das Unternehmen mit Sitz in der Amselstraße 19 in 68307 Mannheim ist im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 744462 eingetragen und wird von Geschäftsführer Shwana Sadik vertreten. Den Insolvenzantrag stellte die Gesellschaft selbst. Verfahrensbevollmächtigter ist Rechtsanwalt Samet Döger aus Wiesbaden.
Mit dem gerichtlichen Beschluss wurden umfassende Sicherungsmaßnahmen nach den Vorschriften der Insolvenzordnung getroffen, um nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage bis zur Entscheidung über die Verfahrenseröffnung zu verhindern. Sämtliche Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Gesellschaft wurden untersagt, soweit sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen. Bereits eingeleitete Vollstreckungen sind vorläufig eingestellt.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht Rechtsanwalt Rainer Graf mit Kanzleisitz in Mannheim. Verfügungen der SHS GmbH über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit seiner Zustimmung wirksam. Der vorläufige Insolvenzverwalter übernimmt jedoch nicht die Stellung eines allgemeinen Vertreters, sondern hat die Aufgabe, das Vermögen zu überwachen, zu sichern und zu erhalten. Zudem prüft er, ob die vorhandenen Mittel ausreichen, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken.
Der Gesellschaft ist es untersagt, über Bankkonten oder offene Forderungen zu verfügen. Die Verwaltungs und Verfügungsbefugnis über diese Vermögenswerte ist auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übergegangen. Er ist berechtigt, Bankguthaben einzuziehen, Forderungen geltend zu machen und eingehende Zahlungen entgegenzunehmen. Darüber hinaus darf er Sonderkonten einrichten und für deren Führung Masseverbindlichkeiten begründen. Die kontoführenden Kreditinstitute sind verpflichtet, ihm umfassend Auskunft zu erteilen.
Auch Drittschuldner wurden angewiesen, Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Dieser ist zudem befugt, die Geschäftsräume der SHS GmbH zu betreten, Einsicht in Bücher und Geschäftsunterlagen zu nehmen und alle erforderlichen Auskünfte einzuholen, um die wirtschaftliche Lage vollständig aufzuklären.
Mit diesen Maßnahmen schafft das Gericht die Grundlage für eine geordnete Prüfung der finanziellen Situation der SHS GmbH. In den kommenden Wochen wird sich entscheiden, ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird und welche Perspektiven für eine mögliche Fortführung des Unternehmens bestehen.