Im Verfahren mit dem Aktenzeichen 92 IN 85/25 hat das zuständige Insolvenzgericht entschieden, den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der BWK Baugesellschaft für Wirtschaftsförderung und Kapitalbeteiligung mbH mit Sitz in Rendsburg mangels vorhandener Insolvenzmasse abzuweisen. Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Kiel unter HRB 161 RD, wird durch die Geschäftsführer Reimer Hentschel und Heino Klüwer vertreten.
Nach Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse gelangte das Gericht zu dem Ergebnis, dass die vorhandenen Vermögenswerte nicht ausreichen, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Unter diesen Voraussetzungen sieht das Insolvenzrecht vor, dass ein Verfahren nicht eröffnet wird, sofern kein Kostenvorschuss geleistet wird. Mit der Abweisung endet das Insolvenzeröffnungsverfahren zunächst ohne Durchführung eines regulären Insolvenzverfahrens.
Gegen die Entscheidung steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zu, das innerhalb einer Frist von zwei Wochen beim Amtsgericht Neumünster einzulegen ist. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung. Die Beschwerde kann schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle erklärt werden und muss die angefochtene Entscheidung eindeutig bezeichnen sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde eingelegt wird.