Im Insolvenzeröffnungsverfahren mit dem Aktenzeichen 70k IN 460/25 hat das Amtsgericht Köln den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Westrabau Beteiligungs- und Verwaltungs-Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Wesseling durch Beschluss vom 6. Februar 2026 mangels ausreichender Insolvenzmasse abgewiesen.
Die Gesellschaft, die im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 67741 eingetragen ist, wird durch die Geschäftsführer Ursula Arenz und Karl-Heinz Klein vertreten. Unternehmensgegenstand ist der Garten- und Landschaftsbau. Der Insolvenzantrag war am 4. November 2025 beim Gericht eingegangen, nachdem er von der Schuldnerin am 29. Oktober 2025 gestellt worden war.
Nach gerichtlicher Prüfung der wirtschaftlichen Situation stellte sich heraus, dass die vorhandenen Vermögenswerte nicht ausreichen, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. In solchen Fällen sieht das Insolvenzrecht vor, dass ein Verfahren nicht eröffnet wird, sofern kein ausreichender Kostenvorschuss geleistet wird. Mit der Entscheidung endet das Eröffnungsverfahren ohne Durchführung eines regulären Insolvenzverfahrens, wodurch die weitere Abwicklung der Gesellschaft außerhalb eines eröffneten Insolvenzverfahrens erfolgen muss.