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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die PY Holding GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Insolvenzantragsverfahren mit dem Aktenzeichen 25 IN 27/26 hat das Amtsgericht Kiel am 9. Februar 2026 um 9:30 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der PY Holding GmbH mit Sitz im Kiwi Tower, Am Kiel-Kanal 1 in Kiel, angeordnet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Kiel unter HRB 28707 KI eingetragen und wird durch den Geschäftsführer Norman Reitz vertreten.

Mit dem Beschluss reagierte das Gericht auf den Antrag der Gesellschaft auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und traf Sicherungsmaßnahmen zum Schutz der Vermögenswerte. Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind seither nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Diese Regelung dient dazu, mögliche Vermögensverschiebungen zu verhindern und eine geordnete Prüfung der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens zu gewährleisten.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Andreas Romey aus Hamburg bestellt. Ihm obliegt nun die Aufgabe, die Vermögenslage der Gesellschaft zu überwachen, Außenstände zu sichern und die Voraussetzungen für die weitere Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu prüfen. Durch die gerichtlichen Maßnahmen soll gewährleistet werden, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft transparent aufgearbeitet werden und die Interessen der Gläubiger während der Prüfungsphase bestmöglich gewahrt bleiben.

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