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BaFin warnt vor mehreren Online-Plattformen: Irreführende Aussagen zu angeblicher Regulierung

OpenClipart-Vectors (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor einer Reihe nahezu identisch auftretender Online-Plattformen, die mit dem Versprechen werben, „in verschiedenen Rechtsordnungen weltweit autorisiert“ zu sein und als „seriöser Forex- und CFD-Broker“ aufzutreten. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht trifft diese Darstellung nicht zu.

Nach Angaben der BaFin bieten die Betreiber der betroffenen Websites Bankgeschäfte und/oder Finanzdienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis in Deutschland an. Eine Beaufsichtigung durch die BaFin findet nicht statt.

Der Aufsicht sind in diesem Zusammenhang bislang folgende Internetauftritte bekannt geworden:

  • hashxcapital(.)com

  • axstera(.)com

  • upwardstrend(.)com

  • finstera1(.)com

  • finstera2(.)com

Grundsätzlich gilt: Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer ausdrücklichen Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Dennoch treten immer wieder Anbieter am Markt auf, die ohne diese Genehmigung agieren und dabei mit professionellem Auftreten, angeblichen Lizenzen oder internationalem Bezug Vertrauen schaffen wollen.

Verbraucherinnen und Verbraucher können vor einer Investition in der Unternehmensdatenbank der BaFin prüfen, ob ein Anbieter tatsächlich zugelassen ist. Fehlt eine solche Erlaubnis, besteht ein erhebliches Risiko bis hin zum vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals.

Die Warnung der BaFin erfolgt auf Grundlage von § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG).

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