Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt eindringlich vor neuen Betrugsmaschen, bei denen Kriminelle gezielt über WhatsApp-Gruppen und Chats deutsche Anlegerinnen und Anleger ansprechen. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht handelt es sich um einen systematischen Identitätsmissbrauch, der auf Vertrauen, Markenbekanntheit und vermeintliche Seriosität setzt.
Im Zentrum der Warnung stehen Gruppeninitiatoren, die sich fälschlich als Bank of America oder als deren angebliche Zweigniederlassung in Frankfurt am Main ausgeben. Um den Anschein von Authentizität zu verstärken, werden dabei Namen ehemaliger Mitarbeiter des Instituts verwendet. Diese Personen stehen nach Angaben der BaFin jedoch in keinerlei Verbindung zu den aktuellen Aktivitäten – ihre Identitäten werden missbräuchlich eingesetzt.
Ziel der Kontaktaufnahme ist es, die Betroffenen dazu zu bewegen, eine Handels-App mit dem Namen „IB-KundenDienst“ aus den gängigen App-Stores herunterzuladen. Über diese App sollen anschließend Geschäfte mit unterschiedlichen Finanzinstrumenten abgewickelt werden. Die BaFin stellt klar: Die Anbieter hinter der App sind nicht beaufsichtigt und verfügen über keine Erlaubnis, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anzubieten.
Die Finanzaufsicht betont erneut, dass Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland ausschließlich mit einer ausdrücklichen Genehmigung der BaFin erbracht werden dürfen. Dennoch treten immer wieder Anbieter auf, die ohne Zulassung agieren und dabei moderne Kommunikationskanäle wie Messenger-Dienste nutzen, um potenzielle Opfer direkt und persönlich anzusprechen.
Anlegerinnen und Anleger können und sollten vor jeder Investitionsentscheidung prüfen, ob ein Anbieter tatsächlich zugelassen ist. Dafür stellt die BaFin ihre Unternehmensdatenbank zur Verfügung. Fehlt eine entsprechende Erlaubnis, besteht ein hohes Risiko, Opfer von Betrug zu werden und investiertes Geld vollständig zu verlieren.
Die aktuelle Warnung der BaFin erfolgt auf Grundlage von § 37 Absatz 4 des Kreditwesetzes (KWG) und reiht sich in eine wachsende Zahl von Hinweisen ein, mit denen die Aufsicht vor professionell organisierten Online-Betrugsmodellen warnt.