Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) warnt vor Angeboten des Anbieters Volfor, der über die Internetseite volfor(.)co auftritt. Nach Einschätzung der Finanzaufsicht besteht der Verdacht, dass die bislang unbekannten Betreiber ohne die erforderliche Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.
Für das Erbringen von Finanz-, Wertpapier- oder Kryptowerte-Dienstleistungen in Deutschland ist grundsätzlich eine Erlaubnis der BaFin erforderlich. Dennoch sind immer wieder Anbieter am Markt aktiv, die solche Dienstleistungen ohne entsprechende Zulassung erbringen. Ob ein Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, können Verbraucherinnen und Verbraucher in der Unternehmensdatenbank der BaFin überprüfen.
Die Veröffentlichung dieser Warnung erfolgt auf Grundlage von § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG) sowie § 10 Absatz 7 des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes (KMAG).