Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) macht darauf aufmerksam, dass der Betreiber der Internetseite kryptofinanze(.)com, der unter dem Namen Crypto Finanz auftritt, keine Erlaubnis zur Erbringung von Kryptowerte-Dienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt damit nicht der Aufsicht der BaFin.
Nach Einschätzung der Aufsichtsbehörde lässt der Internetauftritt den Schluss zu, dass Crypto Finanz unerlaubt Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet. Konkret wirbt der Betreiber unter anderem mit der angeblichen „Rückführung“ von Kryptowährungen an vermeintlich rechtmäßige Eigentümer sowie mit der Umwandlung der Kryptowerte in Euro und der Auszahlung auf ein Bankkonto.
Für das Anbieten von Kryptowerte-Dienstleistungen in Deutschland ist eine entsprechende Erlaubnis nach der europäischen Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCAR) erforderlich. Dennoch sind immer wieder Anbieter am Markt aktiv, die ohne diese notwendige Zulassung handeln. Ob ein Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, kann in der Unternehmensdatenbank der BaFin überprüft werden.
Die Veröffentlichung dieser Warnung erfolgt auf Grundlage von § 10 Absatz 7 des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes (KMAG).