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Orangery Coworking GmbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen 132 IN 32/25

Das Amtsgericht Hildesheim hat am 3. Februar 2026 um 12:06 Uhr im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Orangery Coworking GmbH mit Sitz Am Alten Wasserwerk 1 in 31135 Hildesheim die vorläufige Verwaltung angeordnet. Mit dieser Entscheidung greift das Gericht ein, um die wirtschaftliche Substanz des Unternehmens zu sichern und weitere nachteilige Veränderungen bis zur endgültigen Entscheidung über die Verfahrenseröffnung zu verhindern.

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwalt Manuel Sack aus Hannover bestellt, der seine Kanzlei in der Walderseestraße 1 betreibt. Von diesem Zeitpunkt an dürfen sämtliche Verfügungen über das Vermögen der Gesellschaft nur noch mit seiner ausdrücklichen Zustimmung erfolgen. Damit ist die Geschäftsführung in ihren Handlungsmöglichkeiten erheblich eingeschränkt, während die Kontrolle über die finanziellen Abläufe nun beim vorläufigen Verwalter liegt.

Gleichzeitig wurden die Schuldner der Gesellschaft angewiesen, Zahlungen nur noch unter Beachtung der gerichtlichen Anordnung zu leisten. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass Vermögenswerte am Insolvenzverfahren vorbei abgeführt werden. Der vorläufige Insolvenzverwalter übernimmt damit eine Schlüsselrolle bei der Sicherung der Masse und bei der Prüfung, ob das Unternehmen eine Perspektive für eine Fortführung besitzt oder ob letztlich die Eröffnung des Insolvenzverfahrens unausweichlich ist.

Der vollständige Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Frist von zwei Wochen die sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Hildesheim eingelegt werden. Sowohl die Schuldnerin als auch die Gläubiger haben damit die Möglichkeit, die gerichtliche Maßnahme überprüfen zu lassen.

Mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung ist für die Orangery Coworking GmbH eine entscheidende Phase angebrochen. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob sich Wege zur Stabilisierung finden lassen oder ob der Weg in ein reguläres Insolvenzverfahren führt.

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