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Schnee, Eis und Haftungsfragen: Was Sie im Winter unbedingt wissen müssen

Bru-nO (CC0), Pixabay

Wenn Schnee fällt und sich Eis auf Gehwegen, Dächern und Straßen bildet, steigt nicht nur die Unfallgefahr – auch die rechtlichen Pflichten für Hausbesitzer, Mieter und Verkehrsteilnehmer nehmen deutlich zu. Wer seine Aufgaben vernachlässigt, riskiert hohe Schadenersatzforderungen. Verbraucherzentralen erklären, worauf jetzt zu achten ist und welche Versicherungen im Ernstfall schützen.

Wer muss Schnee räumen und streuen?

Sobald die ersten Flocken fallen, beginnt für Hauseigentümer der Winterdienst. Gehwege, Hauszugänge und Zufahrten müssen geräumt und bei Glätte gestreut werden. Diese Pflicht kann zwar im Mietvertrag oder in der Hausordnung auf Mieter übertragen werden – die Verantwortung bleibt jedoch beim Eigentümer.

Kommt es zu einem Sturz, weil nicht oder unzureichend geräumt wurde, haftet derjenige, der zur Räumung verpflichtet war. Ohne Haftpflichtversicherung müssen Schadensersatz und Schmerzensgeld aus eigener Tasche gezahlt werden.

Welche Versicherung hilft nach einem Sturz?

Wurde der Gehweg korrekt geräumt und kommt es trotzdem zu einem Unfall, greifen je nach Situation unterschiedliche Versicherungen:

  • Gesetzliche Unfallversicherung: bei einem Wegeunfall zur oder von der Arbeit
  • Private Unfallversicherung: bei dauerhaften gesundheitlichen Schäden
  • Berufsunfähigkeitsversicherung: wenn die Arbeitsfähigkeit dauerhaft eingeschränkt ist

Voraussetzung ist, dass diese Policen bereits vor dem Unfall bestanden.

Umweltfreundlich streuen – ohne Salz

Streusalz ist in vielen Kommunen verboten, da es Pflanzen, Böden und Gewässer schädigt. Stattdessen sind Sand, Splitt oder Granulat empfehlenswert. Diese erhöhen die Reibung und verhindern ein Ausrutschen.

Achten Sie beim Kauf auf Produkte mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel“. Nach dem Winter sollten die Reste zusammengekehrt werden – Splitt und Granulat können erneut verwendet werden.

Wichtige Versicherungen für Hauseigentümer

Starke Schneelasten können Dächer, Wintergärten oder Garagen zum Einsturz bringen. Solche Schäden sind nicht automatisch über die Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Empfehlenswert ist:

  • Elementarschadenversicherung (für Schnee, Hochwasser, Erdbeben, Lawinen)
  • Grundbesitzerhaftpflichtversicherung (bei vermieteten Objekten)
  • Private Haftpflichtversicherung (bei selbstgenutzten Häusern)

Auch Eiszapfen und Schneebretter, die Passanten verletzen, können teuer werden.

Achtung bei Frost: Wasserrohre schützen

Gefrierendes Wasser dehnt sich aus – Rohre können platzen und massive Wasserschäden verursachen. Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen zahlen nur dann, wenn:

  • die Räume ausreichend beheizt wurden
  • oder die Leitungen entleert und abgesperrt waren

Andernfalls kann der Versicherer die Zahlung verweigern.

Autofahren im Winter: Reifenpflicht ernst nehmen

Wer bei Schnee mit Sommerreifen unterwegs ist und einen Unfall verursacht, riskiert Kürzungen bei der Kaskoversicherung. Schäden an anderen Fahrzeugen übernimmt die Haftpflicht zwar weiterhin – dennoch drohen Bußgelder und Mitverschulden.

Sturz auf Bahnsteigen: Wer haftet?

Verkehrsunternehmen müssen Bahnsteige räumen und streuen. Kommt es dort zu einem Unfall, haftet das Unternehmen – auch dann, wenn der Winterdienst an eine Fremdfirma ausgelagert wurde. Das gilt für Bahnhöfe ebenso wie für Bus- und Straßenbahnhaltestellen.

Fazit:
Schnee und Eis sind nicht nur ein Naturphänomen, sondern auch eine rechtliche Herausforderung. Wer seine Pflichten kennt, richtig streut und gut versichert ist, schützt nicht nur andere – sondern auch sich selbst.

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