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Vorläufige Insolvenzverwaltung für FELIX W.-Gesellschaften in Stuttgart angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 6 IN 169/26 und 6 IN 170/26

Das Amtsgericht Stuttgart hat am 29. Januar 2026 um 12:00 Uhr in zwei parallelen Insolvenzantragsverfahren Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Betroffen sind die FELIX W. Holding GmbH sowie die FELIX W. Retail GmbH, beide mit Sitz in der Heilbronner Straße 326, 70469 Stuttgart und vertreten durch den Geschäftsführer Felix Wolf.

In beiden Verfahren untersagte das Gericht sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesellschaften und stellte bereits begonnene Vollstreckungen – soweit keine Grundstücke betroffen sind – vorläufig ein. Zudem dürfen die Unternehmen ab sofort nur noch mit Zustimmung eines gerichtlich bestellten Verwalters über ihr Vermögen verfügen.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde in beiden Fällen Rechtsanwalt Ilkin Bananyarli (Stuttgart) bestellt. Er übernimmt die Überwachung der Geschäftsführung, sichert die vorhandenen Vermögenswerte und prüft, ob die Insolvenzmasse ausreicht, um die Kosten eines eröffneten Verfahrens zu decken.

Besonders einschneidend: Die Gesellschaften dürfen nicht mehr selbst über ihre Bankkonten oder Außenstände verfügen. Diese Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis ist auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übergegangen. Er ist ermächtigt, Forderungen einzuziehen, Gelder entgegenzunehmen und hierfür Sonderkonten einzurichten. Auch Drittschuldner dürfen nur noch an ihn leisten.

Darüber hinaus ist der vorläufige Insolvenzverwalter befugt, die Geschäftsräume zu betreten, Einsicht in Bücher und Unterlagen zu nehmen und alle erforderlichen Auskünfte zu verlangen. Zugleich wurde er als Sachverständiger beauftragt, die wirtschaftliche Lage sowie die Fortführungsaussichten der Unternehmen zu prüfen.

Mit den Beschlüssen befinden sich beide Gesellschaften nun unter strenger gerichtlicher Kontrolle. Ob eine Sanierung möglich ist oder ob es zur Eröffnung regulärer Insolvenzverfahren kommt, wird sich in den kommenden Wochen entscheiden.

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