Staatsanwaltschaft Ulm
R540 VRs 33 Js 23827/23
Durch des vom 17.02.2025, Az:5 Cs 33 Js 23827/23, rechtskräftig seit 14.03.2025, wurde die Einziehung des Wertes von Taterträgen (§ 73 c StGB) in Höhe von 10.150,50 EUR gegen Manfred Dachmann angeordnet.
Der Entscheidung liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Der Verurteilte erklärte sich im September 2023 bereit auf das Ansinnen unbekannter Täter mehrere Konten bei diversen Bankinstituten zu eröffnen. Auf den Konten wurden diverse Kontogutschriften aus Betrugstaten gutgeschrieben.
Ihren Anspruch auf Auskehrung des Werterlöses können Sie innerhalb von sechs Monaten bei der Staatsanwaltschaft Ulm anmelden, § 459k Abs. 1 StPO.
Hinweis: die genannte Frist läuft, sobald ab dem Veröffentlichungsdatum ein Monat verstrichen ist.
Sofern Sie Ihren Anspruch auf Auskehrung des Verwertungserlöses bei der Staatsanwaltschaft binnen der sechsmonatigen Frist anmelden, kann eine Auskehrung an Sie nur dann erfolgen, sofern sich Ihr Anspruch ohne weiteres aus der Einziehungsanordnung ergibt. Sollte sich der Anspruch nicht ohne weiteres aus der Einziehungsanordnung ergeben, bedarf es der Zulassung durch das Gericht, § 459k Abs. 2 StPO.
Unabhängig von der Sechsmonatsfrist können Sie Ihren Anspruch auf Auskehrung des Verwertungserlöses bei der Staatsanwaltschaft anmelden. In diesem Fall müssen Sie allerdings ein Endurteilt im Sinne des § 704 ZPO oder einen sonstigen Vollstreckungstitel gem. § 794 ZPO vorlegen, aus dem sich Ihr Anspruch auf Rückgewähr des Erlangten ergibt, § 459k Abs. 5 StPO.
Sofern Sie von demjenigen, gegen den sich die Einziehung von Wertersatz richtet, befriedigt worden sind, legen Sie der Staatsanwaltschaft hierüber bitte eine Quittung vor, da der Einziehungsbetroffene in diesem Fall von der Staatsanwaltschaft in dem Umfang einen Ausgleich aus dem Verwertungserlös verlangen kann, in dem dieser an Sie auszukehren gewesen wäre, § 459l Abs. 2 S. 1, 2 StPO.
Abschließend werden Sie darauf hingewiesen, dass Ihr Rechtsnachfolger (bei: Erbschaft: gesetzlichem Forderungsübergang auf den Versicherer) an Ihre Stelle tritt und dazu berechtigt ist, den Anspruch auf Auskehrung des Verwertungserlöses an sich zu verlangen.
Der Verletzte möge sich bei der Staatsanwaltschaft Ulm, Olgastraße 109, 89073 Ulm, zum Aktenzeichen R540 VRs 33 Js 23827/23 schriftlich in Verbindung setzten.
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