Viele ETF-Sparer erleben den Jahresanfang mit einem kurzen Schrecken: Obwohl sie ihre Fondsanteile gar nicht verkauft haben, wird Geld vom Konto abgebucht. Der Grund ist die sogenannte Vorabpauschale. Sie wird jedes Jahr neu berechnet – und fällt diesmal höher aus. Für viele Anlegerinnen und Anleger wirft das Fragen auf: Warum muss überhaupt gezahlt werden, was hat sich geändert und wie hoch kann die Belastung werden?
Wie im BR24 berichtet, tauchen die entsprechenden Abbuchungen regelmäßig im Januar, vereinzelt auch noch im Februar auf. Berechnet und eingezogen werden sie automatisch durch die Banken und Depotanbieter.
Warum es die Vorabpauschale überhaupt gibt
Grundsätzlich gilt im deutschen Steuerrecht: Steuern auf Kapitalerträge werden fällig, wenn Gewinne realisiert werden – also beim Verkauf von Wertpapieren. ETFs sind jedoch häufig langfristige Geldanlagen, etwa für die Altersvorsorge. Sie liegen teils jahrzehntelang im Depot und können in dieser Zeit stark an Wert gewinnen, ohne dass jemals Steuern anfallen würden.
Genau hier setzt die Vorabpauschale an. Der Staat verlangt eine Art jährliche Mindestbesteuerung auf Wertsteigerungen, auch wenn diese noch nicht realisiert sind. Die Vorabpauschale ist also keine zusätzliche Steuer, sondern eine Vorauszahlung. Wichtig für Anleger: Wird der ETF später verkauft, werden die bereits gezahlten Beträge von der dann fälligen Abgeltungsteuer wieder abgezogen. Es kommt nicht zu einer Doppelbesteuerung.
Warum die Vorabpauschale jetzt steigt
Der entscheidende Faktor bei der Berechnung ist der sogenannte Basiszins. Er wird jährlich vom Bundesfinanzministerium festgelegt und orientiert sich an der langfristigen Rendite deutscher Staatsanleihen.
Da diese Renditen zuletzt gestiegen sind, hat sich auch der Basiszins erhöht. Für das Steuerjahr 2024 lag er noch bei 2,29 Prozent, für das Jahr 2025 beträgt er nun 2,53 Prozent. Dieser scheinbar kleine Unterschied wirkt sich direkt auf die Höhe der Vorabpauschale aus – und damit auf die Steuerlast.
Wie die Vorabpauschale berechnet wird
Die Berechnung ist für viele Anleger kaum nachvollziehbar, da mehrere Faktoren eine Rolle spielen. Entscheidend sind unter anderem:
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der Wert des ETFs zu Jahresbeginn
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der Wert zum Jahresende
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die Art des Fonds (Aktienfonds oder Mischfonds)
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erhaltene Ausschüttungen oder Dividenden
Geldanlage-Experte Timo Halbe von Finanztip erklärt, dass zunächst der ETF-Wert zu Jahresbeginn mit 70 Prozent des Basiszinses multipliziert wird. Davon werden Ausschüttungen abgezogen. Daraus ergibt sich die Vorabpauschale – allerdings nur bis zur Höhe des tatsächlichen Wertzuwachses des ETFs. Ist der Kursgewinn geringer, wird dieser niedrigere Wert angesetzt.
Von der Vorabpauschale zur Steuer
Die Vorabpauschale selbst ist noch nicht die Steuer, sondern lediglich die Berechnungsgrundlage. Erst im nächsten Schritt wird daraus die sogenannte Vorabsteuer ermittelt. Dabei greift die Teilfreistellung:
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Bei reinen Aktien-ETFs bleiben 30 Prozent steuerfrei
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Bei Mischfonds sind es 15 Prozent
Auf den verbleibenden Betrag fällt dann die Abgeltungsteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag an. Ohne Kirchensteuer ergibt sich daraus ein Steuersatz von 26,38 Prozent.
Wann keine Steuer anfällt
Nicht in jedem Fall wird tatsächlich Geld abgebucht. Fällt der ETF im Wert oder ist der Kursgewinn sehr gering, entfällt die Vorabpauschale komplett. Auch wenn Ausschüttungen bereits höher waren als der Kursgewinn, fällt keine zusätzliche Steuer an. Wer unsicher ist, kann Online-Rechner nutzen, um die individuelle Belastung zu ermitteln.
Wichtig für Anleger: genügend Guthaben bereithalten
Die Steuer wird direkt vom Verrechnungskonto abgebucht. Ist dort nicht genug Geld vorhanden, kann es zu Problemen kommen. Manche Banken berechnen Verzugszinsen, andere melden den Vorgang an das Finanzamt. Verbraucherschützer empfehlen deshalb einen kleinen finanziellen Puffer.
Als Faustregel gilt: Pro 10.000 Euro, die in ETFs angelegt sind, sollten zwischen 15 und 50 Euro auf dem Konto verfügbar sein – je nach Fondsart und Ausschüttung. Gerade bei thesaurierenden ETFs, die keine Erträge auszahlen, ist dieser Puffer wichtig, da die Steuer komplett aus dem vorhandenen Guthaben beglichen werden muss.
Fazit
Die gestiegene Vorabpauschale ist kein Grund zur Panik, aber ein Anlass, sich mit den steuerlichen Spielregeln von ETFs auseinanderzusetzen. Sie zeigt auch, dass langfristiges Investieren nicht völlig steuerfrei bleibt – selbst dann nicht, wenn Gewinne nur auf dem Papier existieren. Wer das Prinzip verstanden hat und sein Verrechnungskonto im Blick behält, kann die jährliche Abbuchung jedoch gelassen hinnehmen.