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Staatsanwaltschaft Ellwangen

qimono / Pixabay

Staatsanwaltschaft Ellwangen

R753 VRs 44 Js 9821/​18

Durch das Urteil des Landgerichts vom 03.07.2019, rechtskräftig seit 03.07.2019, wurde die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 385.472,82 € gegen den Einziehungsbeteiligten Nikolaus Paulus (geb. Üstüner) angeordnet. Zusätzlich wurde die im Urteil des Amtsgerichts Heidenheim vom 09.10.2018 (Az.: 2 Ls 44 Js 3843/​18) angeordnete Einziehung von 183.880,49 € und die im Urteil des Amtsgerichts Heidenheim vom 22.03.2018 (Az.: 6 Ds 44 Js 15329/​17) angeordnete Einziehung von 14.500 € aufrechterhalten.

Den Urteilen liegen folgende Sachverhalte zugrunde:

Der Beschuldigte Nikolaus Paulus beging im Zeitraum zwischen Januar 2016 und Juni 2018 mehrere Straftaten. Er erwarb einen an die Mercedes-Benz-Bank sicherungsübereigneten PKW und veräußerte diesen weiter ohne Eigentümer des Fahrzeugs zu sein und ohne Ablösung des Darlehensrestbestandes (14.500 €).

Der Beschuldigte schloss weiterhin einen Darlehensvertrag, wobei er diesen nicht innerhalb von 7 Tagen zurückzahlte (50.000 €).

Außerdem schloss er einen Mietkaufvertrag, ohne dass er die Raten zurückzahlte (35.000 €).

Des Weiteren schloss der Beschuldigte einen Kaufvertrag über den PKW Audi A6 Avant 3.0 TDI Competition und veräußerte diesen weiter ohne Eigentümer des Fahrzeugs zu sein, wobei er das Fahrzeug übergab, jedoch nicht den Fahrzeugbrief und damit nicht das Eigentum an dem Fahrzeug dem Käufer verschaffen konnte (68.000 €).

In vier Fällen verkaufte er folgende Fahrzeuge ohne Eigentümer zu sein und verwendete die erhaltene Summe für seine eigene Zwecke:

Porsche 911 Carrera 4S (97.580 €)

Mercedes Benz GLK 350 (15.00 €)

Opel Corsa (5.450 €)

VW Multivan (30.000 €)

In 12 Fällen schloss der Beschuldigte einen Kaufvertrag über nachfolgend aufgelistete Fahrzeuge ohne diese an die Käufer auszuhändigen, wobei er die erhaltenen Summen für seine eigenen Zwecke verwendete:

Audi Q2 (18.300,49 €)

Gebrauchtwagen Citroen C8 (7.100 €)

Gebrauchtwagen VW Golf TDI (14.200 €)

Neuwagen Tesla Modell 3 (41.000 €)

Neuwagen Opel Zafira (16.890,00 €)

Neuwagen Seat Alhambra (27.192,82 €)

Gebrauchtwagen BMW 535d (42.250,00 €)

Gebrauchtwagen Ford C-Max (7.140 €)

Gebrauchtwagen Mercedes 400 E (44.000 €)

Gebrauchtwagen BMW X3 (19.900 €)

Gebrauchtwagen VW Golf R32 (9.000 €)

Gebrauchtwagen Audi A6 (21.800 €)

Die Geschädigten erlitten hierdurch einen Vermögensschaden insgesamt in Höhe von 583.853,31 €. Der Beschuldigte veranlasste die Geschädigten, die Zahlungen auf das Konto des Einziehungsbeteiligten mit der IBAN DE20 6329 0110 0133 5600 07 zu überweisen. Ein Teilbetrag in Höhe von 45,60 € konnte gesichert werden.

Es handelt sich um folgende Geschädigte:

Mercedes-Benz-Bank

Karl-Heinz Weis

Xavier de Roeck

Firma MLA Motors A/​S mit Sitz in Kopenhagen/​Dänemark

Siegfried Geyer

Sven Unger

VR Leasing AG

Vivien Barbara Tarjanyi

Marco Herrmann

Kadek Handels- und Vertriebsgesellschaft mbH (vertreten durch den Geschäftsführer Stefan Doraszelski

Berthold Harr

Thomas Engling

Eberhard Mugler

Thomas Kohn

Sebastian Maier

Isabelle Leble

Marcus Fiedler

Aleksandar Vuksanovic

Christian-Florin Buliga

Diese Mitteilung erfolgt, um Ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, Ihre Rechte auf Entschädigung geltend machen zu können.

Hierzu melden Sie Ihre Ansprüche bitte binnen 6 Monaten nach Veröffentlichung dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft Ellwangen zum Aktenzeichen R753 VRs 44 Js 9821/​18 an.

Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist form- und kostenfrei. (§ 459k Abs. 1 StPO).

Es wird darauf hingewiesen, dass eine mögliche Entschädigung nur hinsichtlich der Hauptforderung erfolgen kann; weitere Ansprüche auf Zinsen, Rechtsverfolgungskosten und sonstige Ansprüche können im Verteilungsverfahren nicht berücksichtigt werden.

Machen Sie Ihre Ansprüche binnen der genannten Frist nicht geltend, bleibt der Staat Eigentümer des Wertersatzbetrags.

Auch nach Ablauf der Frist besteht die Möglichkeit, dass Sie oder ein Rechtsnachfolger eine Entschädigung erhalten. Allerdings muss ein vollstreckbarer Titel vorgelegt werden, aus dem sich der Entschädigungsanspruch ergibt. (§ 459k Abs. 5 StPO).

Sollten Sie bereits durch eine Versicherung entschädigt und nicht mehr Inhaber des Anspruchs sein, leiten Sie dieses Schreiben bitte an die Versicherung weiter.

Eine Erlöszahlung durch die Staatsanwaltschaft an Sie kann frühestens in sechs Monaten und nur dann erfolgen, wenn der Einziehungsbetrag vollständig beigetrieben werden konnte und alle anderen Verletzten ebenfalls vollständig entschädigt werden können. Andernfalls müssen Sie Ihre Ansprüche erneut in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Einziehungsbetroffenen anmelden. Hierzu werden Sie gegebenenfalls nochmals vom Insolvenzverwalter aufgefordert.

 

 

 

Gez.: Jenko

Justizoberinspektorin

 

 

Hinweis:

Diese Veröffentlichung ist eine Übernahme aus dem Bundesanzeiger. Sobald wir Kenntnis davon erhalten, dass dieser Eintrag gelöscht wurde, löschen wir diesen Eintrag natürlich auch inklusive Google-Cache-Antragslöschung. Wir verweisen auch auf unser Impressum.

 

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