Die Orient Gate GmbH mit Sitz in Mittenwalde warnt vor dem Verzehr bestimmter Chargen ihres Produkts Yerba Mate Tee in den Sorten grün und weiß. Im Rahmen von Qualitätskontrollen wurden gesundheitsschädliche Rückstände festgestellt, die über den gesetzlich zulässigen Grenzwerten liegen. Betroffen sind Packungen à 250 Gramm mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum von April 2028.
Rückstände bedenklicher Substanzen nachgewiesen
In den genannten Teesorten wurden überschrittene Gehalte an Anthrachinon sowie polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) nachgewiesen. Beide Stoffgruppen gelten als potenziell gefährlich:
- Anthrachinon wird von der Internationalen Agentur für Krebsforschung (IARC) als möglicherweise krebserregend (Gruppe 2B) eingestuft.
- PAK sind chemische Verbindungen, die beim Rösten oder Trocknen von Lebensmitteln entstehen können. Sie gelten als krebsauslösend, erbgutschädigend und reproduktionstoxisch.
Betroffene Produkte im Überblick
- Yerba Mate Tee grün
- Chargennummer: 0234
- Yerba Mate Tee weiß
- Chargennummer: 0144
Beide Produkte wurden über verschiedene Einzelhändler vertrieben.
Regionale Verteilung
Nach derzeitigem Stand wurden die betroffenen Produkte in folgenden Bundesländern verkauft:
Berlin, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Bayern, Brandenburg und Niedersachsen.
Rückgabe und Verbraucherschutz
Verbraucherinnen und Verbraucher werden dringend gebeten, die betroffenen Produkte nicht zu konsumieren. Es besteht ein potenzielles Gesundheitsrisiko insbesondere bei regelmäßigem oder langfristigem Verzehr. Die betroffenen Tees können am Verkaufsort zurückgegeben werden – der Kaufpreis wird auch ohne Vorlage eines Kassenbons erstattet.
Kontakt zum Hersteller
Für Rückfragen steht die Orient Gate GmbH zur Verfügung:
Adresse:
Orient Gate GmbH
Am Gewerbepark Nord 3b
15749 Mittenwalde
Zwei offizielle Rückrufschreiben wurden veröffentlicht:
- [Rückrufschreiben zum Yerba Mate Tee grün (PDF)](Link nicht barrierefrei)
- [Rückrufschreiben zum Yerba Mate Tee weiß (PDF)](Link nicht barrierefrei)
Veröffentlichung
Diese Lebensmittelwarnung wurde am 27. Januar 2026 durch das Bundesland Brandenburg herausgegeben. Die letzte Aktualisierung erfolgte am 26. Januar 2026.