Bei Volkswagen wächst die Sorge vor einem der härtesten Tarifkonflikte der kommenden Monate.
In Wolfsburg, Hannover, Emden, Braunschweig und Salzgitter sowie an den weiteren deutschen Standorten, für die der Haustarif gilt, will der Betriebsrat die Beschäftigten am Dienstag über die aktuelle Lage informieren.
Auslöser ist die Entscheidung des Konzerns, zehn von insgesamt 13 Haustarifverträgen zu kündigen.
Der Haustarif betrifft rund 130.000 Beschäftigte.
Damit geht es längst nicht mehr nur um einzelne tarifliche Detailfragen. Zur Debatte stehen Arbeitsbedingungen, Zulagen und weitere tarifliche Regelungen für einen erheblichen Teil der deutschen VW-Belegschaft.
Zehn von 13 Haustarifverträgen gekündigt
Die Kündigung der Tarifverträge hat den bereits bestehenden Konflikt zwischen Unternehmensführung, Betriebsrat und IG Metall erheblich verschärft.
Allerdings ist eine wichtige Unterscheidung notwendig:
Die Kündigung bedeutet nicht, dass sämtliche tariflichen Regelungen von einem Tag auf den anderen verschwinden.
Die gekündigten Verträge laufen zunächst bis zum 31. Dezember 2026 weiter.
Damit wird der Jahreswechsel zum entscheidenden Zeitpunkt.
Bis dahin besteht die tarifliche Friedenspflicht.
Kommt es vorher nicht zu einer Einigung, verändert sich die Situation ab Januar grundlegend.
Ab Januar sind Arbeitskämpfe möglich
Mit dem Auslaufen der Verträge endet auch die Friedenspflicht.
Damit können anschließend Arbeitskampfmaßnahmen möglich werden.
Für Volkswagen entsteht dadurch erheblicher Zeitdruck.
In der zweiten Oktoberhälfte sollen die Gespräche zwischen den Tarifparteien fortgesetzt werden.
Gelingt es nicht, einen Kompromiss zu finden, könnte der Konflikt über den Jahreswechsel hinausgehen.
Dann wären auch Warnstreiks beziehungsweise weitere Arbeitskampfmaßnahmen ein mögliches Instrument der Arbeitnehmerseite.
Betriebsrat geht vor die Belegschaft
Vor diesem Hintergrund organisiert der Betriebsrat nun Informationsveranstaltungen an den deutschen VW-Standorten, die unter den Haustarif fallen.
Dazu zählen unter anderem Wolfsburg, Hannover, Emden, Braunschweig und Salzgitter.
Auch die Finanzsparte Financial Services ist einbezogen.
Eine Ausnahme bildet Osnabrück.
Dort gilt nicht der VW-Haustarif, sondern der Flächentarif.
Bei den Informationsrunden will der Betriebsrat den Beschäftigten erläutern, wie er die jüngste Eskalation bewertet und wie es vor den kommenden Tarifgesprächen weitergehen soll.
Cavallo greift VW-Vorstand scharf an
Die Gesamtbetriebsratsvorsitzende Daniela Cavallo erhebt schwere Vorwürfe gegen die Unternehmensführung.
In der Betriebsratszeitung wird sie mit den Worten zitiert:
„Der Vorstand leistet sich eine Ungeheuerlichkeit nach der anderen.“
Aus Sicht des Betriebsrats verunsichert das Vorgehen der Konzernspitze Zehntausende Beschäftigte und führt Volkswagen auf einen großen Konflikt mit der Arbeitnehmerseite zu.
Der Betriebsrat berichtet von erheblichem Frust, Ärger und Wut innerhalb der Belegschaft.
Damit wird deutlich, wie verhärtet die Fronten inzwischen sind.
Streit reicht zurück bis zu den Vereinbarungen von 2024
Der aktuelle Konflikt lässt sich nicht allein auf die Kündigung der Tarifverträge reduzieren.
Eine zentrale Rolle spielen Vereinbarungen aus dem Jahr 2024.
Damals hatten Volkswagen und Arbeitnehmerseite nach schwierigen Verhandlungen einen Kompromiss erreicht.
Nun geht es unter anderem um die Frage, wie belastbar die damaligen Zusagen weiterhin sind.
Vor rund einer Woche trafen sich beide Seiten deshalb zu einem Überprüfungsgespräch in Hannover.
Nach Darstellung des Betriebsrats habe der Vorstand dort keine eindeutige Aussage zu den Zusagen von 2024 gemacht.
Dabei geht es unter anderem um Investitionen in die deutschen Standorte.
Noch am selben Tag kündigte Volkswagen zehn von 13 Haustarifverträgen.
Für die Arbeitnehmerseite war das eine weitere Eskalationsstufe.
Blume bringt längere Arbeitszeiten ins Gespräch
Einen Tag später verschärfte sich die Debatte zusätzlich.
VW-Chef Oliver Blume brachte in einem Podcast des Journalisten Gabor Steingart längere Arbeitszeiten und weniger Urlaub ins Gespräch.
Besonders seine Äußerungen zu angeblich 36 Urlaubstagen sorgten für Widerspruch.
Blume sprach davon, dass man bei den Urlaubstagen von 36 in Richtung 30 gehen könne.
Betriebsrat und IG Metall halten diese Darstellung für falsch beziehungsweise irreführend.
Streit über 30 oder 36 Urlaubstage
Nach Darstellung von Betriebsrat und IG Metall sieht der Manteltarifvertrag 30 Urlaubstage vor.
Die zusätzlich genannten sechs freien Tage erhalten demnach nicht automatisch alle Beschäftigten zusätzlich zum regulären Urlaub.
Vielmehr können Beschäftigte diese freien Tage erhalten, wenn sie dafür auf Geld verzichten.
Damit liegt der Kern des Streits in der Darstellung:
Aus Sicht der Arbeitnehmerseite handelt es sich nicht um 36 reguläre Urlaubstage, die ohne Gegenleistung zur Verfügung stehen.
Die sechs zusätzlichen freien Tage werden vielmehr gegen einen finanziellen Verzicht eingetauscht.
Deshalb wehren sich Betriebsrat und IG Metall gegen den Eindruck, die Beschäftigten verfügten generell über 36 reguläre Urlaubstage.
IG Metall widerspricht auch bei angeblicher Forderung nach Revision
Für zusätzlichen Ärger sorgt eine weitere Aussage Blumes.
Der VW-Chef hatte erklärt, auch die Arbeitnehmerseite habe eine Revision der Tarifverträge gefordert.
IG-Metall-Verhandlungsführer Thorsten Gröger weist diese Darstellung zurück.
Er spricht von einer „bewussten Verdrehung der Tatsachen“.
Damit wird deutlich, dass sich der Konflikt nicht mehr ausschließlich um konkrete Forderungen dreht.
Inzwischen streiten beide Seiten auch öffentlich darüber, wie die Vorgeschichte der Verhandlungen darzustellen ist.
Volkswagen verweist auf erheblichen Kostendruck
Die Unternehmensseite begründet ihr Vorgehen dagegen mit der wirtschaftlichen Lage.
VW-Personalvorstand Arne Meiswinkel erklärte, das wirtschaftliche Umfeld und die Marktsituation hätten sich wesentlich verschärft.
Volkswagen steht insbesondere bei den Kosten unter Druck.
Gleichzeitig verändert sich der internationale Automobilmarkt.
Chinesische Hersteller drängen mit vergleichsweise günstigen Fahrzeugen stärker auf den europäischen Markt.
Für Volkswagen entsteht dadurch zusätzlicher Wettbewerbsdruck.
Der Konzern versucht deshalb seit längerer Zeit, seine Kostenstrukturen zu verändern.
Beschäftigungssicherung bis 2030 bleibt bestehen
Für die rund 130.000 Beschäftigten im Haustarif ist allerdings eine weitere Information besonders wichtig:
Die Beschäftigungssicherung bis Ende 2030 ist von den aktuellen Kündigungen nicht betroffen.
Damit bleiben betriebsbedingte Kündigungen nach den bestehenden Vereinbarungen ausgeschlossen.
Das bedeutet allerdings nicht, dass die Beschäftigten von den Sparmaßnahmen des Konzerns unberührt bleiben.
Volkswagen plant einen erheblichen Stellenabbau.
Bis zu 100.000 Stellen sollen konzernweit wegfallen
In den kommenden Jahren sollen konzernweit bis zu 100.000 Stellen sozialverträglich abgebaut werden.
„Sozialverträglich“ bedeutet dabei, dass der Personalabbau nicht zwingend über klassische betriebsbedingte Kündigungen erfolgen muss.
Mögliche Instrumente können beispielsweise natürliche Fluktuation, Altersteilzeit, Vorruhestandsmodelle oder andere freiwillige Maßnahmen sein.
Für die Beschäftigten bleibt der Umbau trotzdem erheblich.
Denn weniger Stellen können auch bedeuten, dass sich Arbeitsorganisation, Aufgabenverteilung und Belastung der verbleibenden Belegschaft verändern.
Warum Volkswagen überhaupt einen Haustarif hat
Der Konflikt ist auch deshalb besonders, weil für einen großen Teil der VW-Beschäftigten eigene tarifliche Regelungen gelten.
Statt ausschließlich unter den allgemeinen Flächentarifvertrag der Metall- und Elektroindustrie zu fallen, besitzt Volkswagen einen Haustarif.
Darin werden Arbeitsbedingungen speziell für die Beschäftigten des Unternehmens geregelt.
Deshalb haben Änderungen dieser Verträge unmittelbare Bedeutung für Zehntausende Mitarbeiter.
Die Kündigung von zehn der 13 Verträge bedeutet folglich, dass ein erheblicher Teil dieses tariflichen Regelwerks neu verhandelt werden soll.
Was eine Tarifkündigung für Beschäftigte bedeutet
Eine Kündigung eines Tarifvertrags sollte dabei nicht mit der sofortigen Abschaffung aller darin enthaltenen Leistungen verwechselt werden.
Zunächst gelten die Verträge bis zu ihrem jeweiligen Ablauf weiter.
Darüber hinaus können tarifrechtliche Nachwirkungen eine Rolle spielen.
Welche konkreten Arbeitsbedingungen nach dem 31. Dezember für welche Beschäftigten gelten, hängt von den jeweiligen Tarifverträgen, möglichen Neuregelungen und den individuellen arbeitsrechtlichen Voraussetzungen ab.
Deshalb wäre die pauschale Aussage, ab 1. Januar würden sämtliche bisher tariflich geregelten Leistungen automatisch wegfallen, zu weitgehend.
Der entscheidende Punkt ist vielmehr:
Die Kündigungen schaffen den Druck, zentrale Regelungen neu auszuhandeln.
Für Volkswagen geht es um Kosten – für Beschäftigte um Bedingungen
Damit treffen zwei grundlegend unterschiedliche Interessen aufeinander.
Volkswagen argumentiert mit Wettbewerbsfähigkeit und Kosten.
Die Arbeitnehmerseite will verhindern, dass die Sanierung beziehungsweise Kostensenkung vor allem über Verschlechterungen bei Arbeitsbedingungen und Einkommen der Beschäftigten erfolgt.
Gerade deshalb sind Arbeitszeit, Urlaub, Zulagen und Beschäftigungssicherung politisch und tariflich so sensible Themen.
Was aus Sicht eines Konzerns eine Kostenposition ist, gehört für einen Arbeitnehmer zum persönlichen Einkommen oder zur verfügbaren Freizeit.
Die nächsten Wochen werden entscheidend
Bis zum Jahresende bleibt beiden Seiten Zeit für Verhandlungen.
Die zweite Oktoberhälfte dürfte deshalb besonders wichtig werden.
Sollte sich bereits dort eine Annäherung abzeichnen, könnte eine weitere Eskalation möglicherweise vermieden werden.
Bleiben die Positionen dagegen weit auseinander, steigt die Bedeutung des 31. Dezember.
Denn anschließend fällt die Friedenspflicht weg.
Damit steht den Gewerkschaften ab Januar ein Instrument zur Verfügung, das während der Friedenspflicht nicht in gleicher Weise eingesetzt werden kann: der Arbeitskampf.
Ein Streik würde nicht nur Volkswagen treffen
Ein größerer Arbeitskampf bei Volkswagen hätte potenziell Auswirkungen über den Konzern hinaus.
Volkswagen ist eng mit Zulieferern, Logistikunternehmen und zahlreichen weiteren Dienstleistern verbunden.
Produktionsunterbrechungen können deshalb Auswirkungen auf Lieferketten haben.
Wie groß diese wären, hinge allerdings von Umfang und Dauer möglicher Arbeitskampfmaßnahmen ab.
Bislang steht noch nicht fest, ob es überhaupt dazu kommt.
Zunächst wird weiterverhandelt.
Die Beschäftigten stehen zwischen Sparprogramm und Tarifkonflikt
Für die Belegschaft kommen derzeit mehrere Entwicklungen zusammen.
Volkswagen befindet sich in einem tiefgreifenden Umbau.
Der Konzern will Kosten reduzieren.
Gleichzeitig verändert der Umstieg auf Elektromobilität die Produktionsstrukturen.
Der Wettbewerb aus China wächst.
Stellen sollen abgebaut werden.
Und nun werden auch zentrale tarifliche Regelungen neu verhandelt.
Das erklärt, warum die aktuelle Auseinandersetzung für die Beschäftigten weit über einen gewöhnlichen Tarifstreit hinausgeht.