Ein außergewöhnlicher und emotional belastender Fall beschäftigt derzeit die Justiz im US-Bundesstaat Florida. Ein Ehepaar wirft einer Kinderwunschklinik in Orlando vor, der Frau versehentlich einen fremden Embryo eingesetzt zu haben. Das Ergebnis: Sie brachte ein Kind zur Welt, das genetisch weder mit ihr noch mit ihrem Ehemann verwandt ist.
Die Eltern, die in den Gerichtsakten anonym als John und Jane Doe geführt werden, hatten sich nach der Geburt ihres Kindes zunächst über dessen Aussehen gewundert. Beide sind weiß, das Baby jedoch offenbar nicht. Um Gewissheit zu erlangen, ließen sie einen Gentest durchführen – mit einem schockierenden Ergebnis: Das Mädchen ist biologisch nicht ihr Kind.
Nach Einschätzung des Paares muss es im Kinderwunschzentrum zu einer folgenschweren Verwechslung gekommen sein. Offenbar sei Jane Doe im Rahmen der Embryonentransplantation ein Embryo eingesetzt worden, der zu einem anderen Paar gehört. Damit steht nicht nur das Schicksal ihres Kindes, sondern auch das möglicher weiterer Familien infrage.
In der Klageschrift äußern die Kläger die Sorge, dass ihre eigenen Embryonen möglicherweise einer anderen Frau eingesetzt worden sein könnten. Es bestehe die reale Möglichkeit, dass irgendwo genetische Kinder von ihnen leben, ohne dass sie davon wissen. Diese Ungewissheit sei emotional kaum zu ertragen.
Trotz der dramatischen Umstände betonen die Kläger ihre tiefe Bindung zu dem Baby. Während der gesamten Schwangerschaft habe sich eine starke emotionale Beziehung entwickelt, die sich seit der Geburt weiter vertieft habe. Unabhängig von der genetischen Herkunft empfinden sie sich als Eltern. Gleichzeitig erklären sie, dass das Kind – sofern möglich – rechtlich und moralisch mit seinen genetischen Eltern vereint werden solle, falls diese dazu bereit und geeignet seien.
Das Ehepaar fordert in der Klage unter anderem umfassende Aufklärung. Die Klinik solle allen Patientinnen der vergangenen fünf Jahre sowie allen durch Embryonenimplantationen geborenen Kindern kostenlose Gentests anbieten und mögliche Unstimmigkeiten transparent machen.
Das betroffene Kinderwunschzentrum bestätigte in einer Stellungnahme, dass es mit den Behörden kooperiere, um den Ursprung des Fehlers zu klären. Mehrere Institutionen seien in die Ermittlungen eingebunden. Man arbeite intensiv daran, festzustellen, wann und wo es zu der Verwechslung gekommen sei. Den Betroffenen sichere man unabhängig vom Ausgang der Untersuchungen umfassende Unterstützung zu.
Der Fall wirft grundlegende Fragen zur Sicherheit, Kontrolle und Verantwortung in der Reproduktionsmedizin auf. Für das betroffene Paar steht jedoch zunächst etwas anderes im Vordergrund: die Zukunft eines Kindes, das zwar nicht genetisch ihres ist, aber längst einen festen Platz in ihrem Leben eingenommen hat.