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131 Vorwürfe im Raum – Anklage gegen frühere Führung der JVA Augsburg-Gablingen

succo (CC0), Pixabay

Im Skandal um mutmaßliche Missstände in der JVA Augsburg-Gablingen hat die Staatsanwaltschaft Augsburg Anklage erhoben. Damit bestätigte die Behörde entsprechende Recherchen des Bayerischen Rundfunks. Angeklagt sind die ehemalige Leiterin der Justizvollzugsanstalt, ihre damalige Stellvertreterin sowie ein Mitglied der sogenannten Sicherungsgruppe.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft geht es insgesamt um 131 Fälle. Den Beschuldigten wird vorgeworfen, Gefangene über einen längeren Zeitraum schikaniert und teilweise auch körperlich misshandelt zu haben. Die mutmaßlichen Taten sollen sich im regulären Haftalltag abgespielt haben und betreffen insbesondere den Umgang mit besonders gesicherten oder auffälligen Insassen.

Der Fall hatte bereits zuvor für erhebliche öffentliche Aufmerksamkeit gesorgt, weil er grundlegende Fragen zum Zustand und zur Kontrolle des Justizvollzugs in Bayern aufwarf. Mit der nun erhobenen Anklage sieht die Staatsanwaltschaft einen hinreichenden Tatverdacht als gegeben an. Über Schuld oder Unschuld der Angeklagten wird nun das zuständige Gericht zu entscheiden haben.

Die Verteidigung reagierte scharf auf die Anklage. Anwälte einer der Beschuldigten sprechen von einem „politisch durchschaubaren Manöver“. Die Verantwortung für mögliche strukturelle Probleme liege nicht allein bei einzelnen Bediensteten, sondern auch beim Bayerisches Justizministerium, das als oberste Kontrollinstanz für den Justizvollzug fungiere. Dort seien Aufsicht und Steuerung angesiedelt gewesen.

Der Prozess dürfte über den Einzelfall hinaus Bedeutung haben. Er berührt zentrale Fragen nach Macht, Kontrolle und Verantwortung im Strafvollzug – und danach, wie der Staat mit Menschen umgeht, die ihm vollständig ausgeliefert sind. Ob und in welchem Ausmaß es in Gablingen zu systematischen Übergriffen kam, wird nun vor Gericht aufgearbeitet.

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