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Unzulässige Festgeldangebote im Internet: BaFin warnt vor fragfinanz.com

kpuljek (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt ausdrücklich vor Angeboten auf der Website fragfinanz.com. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht bietet der Anbieter FragFinanz dort ohne die erforderliche Erlaubnis Bankgeschäfte, insbesondere Festgeldanlagen, sowie Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an. Eine Beaufsichtigung durch die BaFin erfolgt nicht.

Damit bewegt sich FragFinanz nach Einschätzung der Aufsicht außerhalb des gesetzlichen Rahmens. In Deutschland dürfen Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen nur mit einer entsprechenden Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Anbieter, die ohne diese Genehmigung tätig sind, handeln rechtswidrig und unterliegen keiner staatlichen Kontrolle. Für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet dies ein erhebliches Risiko, da weder Anlegerschutz noch verlässliche rechtliche Ansprüche gewährleistet sind.

Gerade Festgeldangebote genießen bei vielen Sparerinnen und Sparern ein hohes Vertrauen. Unseriöse Anbieter nutzen dieses Sicherheitsgefühl gezielt aus, indem sie mit vermeintlich attraktiven Konditionen und professionell gestalteten Internetauftritten auftreten. Auf den ersten Blick ist dabei oft nicht erkennbar, dass keine behördliche Zulassung vorliegt.

Ob ein Unternehmen tatsächlich von der BaFin zugelassen ist, lässt sich über die öffentlich zugängliche Unternehmensdatenbank der BaFin überprüfen. Die rechtliche Grundlage der Warnung bildet § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes.

Die BaFin weist in diesem Zusammenhang erneut auf die Gefahr unseriöser Festgeldangebote hin. Weitere aktuelle Warnmeldungen sowie hilfreiche Informationen zum Schutz vor Anlagebetrug finden sich in der Rubrik „Finanzbetrug erkennen“. Die klare Empfehlung der Finanzaufsicht: Vor jeder Geldanlage sorgfältig prüfen, ob ein Anbieter reguliert ist – attraktive Zinsversprechen ersetzen keine behördliche Erlaubnis.

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