Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt eindringlich vor betrügerischen Angeboten, die derzeit unter dem Namen Brookfield Asset Management GmbH verbreitet werden. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht nehmen angebliche Mitarbeiter dieses Unternehmens unaufgefordert telefonisch und per E-Mail Kontakt zu Anlegerinnen und Anlegern auf und bieten vermeintlich lukrative Festgeldanlagen sowie vorbörsliche Aktien an – ohne die dafür erforderliche Erlaubnis.
Um Seriosität vorzutäuschen, erwecken die Täter den Eindruck, mit lizenzierten Banken und Emittenten der angebotenen Aktien zusammenzuarbeiten. Tatsächlich bestehen solche Kooperationen nicht. In der Vergangenheit nutzten die Verantwortlichen hierfür auch die mittlerweile nicht mehr erreichbare Website deu-brookfield.com. Die BaFin stellt klar, dass nach bisherigem Kenntnisstand kein Zusammenhang zwischen diesen Aktivitäten und der Brookfield Asset Management (Germany) GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main besteht. Es handelt sich um einen Identitätsdiebstahl.
Der Fall reiht sich in eine wachsende Zahl professionell organisierter Betrugsversuche ein. Besonders auffällig ist, dass zuletzt vermehrt Aktien bekannter Gesellschaften – häufig als angeblich exklusive oder vorbörsliche Angebote – zur Zeichnung angeboten werden. Nach Zahlung des Kaufpreises werden die Wertpapiere jedoch nicht geliefert, und die Anbieter sind anschließend nicht mehr erreichbar.
Die BaFin weist darauf hin, dass Unternehmen, die in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten, hierfür eine ausdrückliche Erlaubnis der Finanzaufsicht benötigen. Dies gilt auch für das Angebot von Aktien, einschließlich sogenannter vorbörslicher Beteiligungen. Zudem ist für öffentliche Wertpapierangebote in der Regel ein von der BaFin gebilligter Prospekt erforderlich. Für entsprechende Angebote – etwa im Zusammenhang mit bekannten Technologieaktien – liegt nach Angaben der Aufsicht kein gebilligter Prospekt vor.
Anlegerinnen und Anleger können in den öffentlichen Datenbanken der BaFin prüfen, ob ein Unternehmen über die notwendige Erlaubnis verfügt und ob ein Prospekt hinterlegt ist. Fehlen diese Voraussetzungen, ist äußerste Vorsicht geboten.
Die BaFin warnt in diesem Zusammenhang ausdrücklich vor unseriösen Festgeldangeboten und vor aggressiver Kontaktaufnahme ohne vorherige Anfrage. Weitere aktuelle Warnmeldungen sowie praktische Hinweise zum Schutz vor Anlagebetrug stellt die Finanzaufsicht in der Rubrik „Finanzbetrug erkennen“ bereit. Die klare Botschaft lautet: Bekannte Namen, professionelle Auftritte und hohe Renditeversprechen sind kein Ersatz für eine behördliche Zulassung – kritische Prüfung bleibt der beste Schutz.