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Insolvenzantrag der Schrage International UG & Co. KG ohne Erfolg

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Unter dem Aktenzeichen 71 IN 210/25 hat das Amtsgericht Pinneberg als zuständiges Insolvenzgericht über den Insolvenzantrag der Schrage International UG & Co. KG mit Sitz in Halstenbek entschieden. Die Gesellschaft ist unter der Registernummer HRA 6073 PI im Handelsregister des Amtsgerichts Pinneberg eingetragen und wird durch ihren Geschäftsführer Sascha Schrage vertreten. Rechtlich begleitet wurde das Verfahren durch die Hamburger Kanzlei Kraus, Ghendler, Ruvinskij.

Die Schuldnerin hatte selbst die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen beantragt. Nach Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse kam das Gericht jedoch zu dem Ergebnis, dass keine ausreichende Insolvenzmasse vorhanden ist, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Aus diesem Grund wurde der Antrag mit Beschluss vom 8. Dezember 2025 mangels Masse abgewiesen.

Mit dieser Entscheidung ist das Insolvenzverfahren nicht eröffnet worden. Das Gericht wies zugleich auf die Möglichkeit hin, gegen den Beschluss die sofortige Beschwerde einzulegen. Diese steht den Beteiligten offen und muss innerhalb einer Frist von zwei Wochen beim Amtsgericht Pinneberg eingereicht werden. Damit bleibt eine rechtliche Überprüfung der Entscheidung grundsätzlich möglich.

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