Unter dem Aktenzeichen 1508 IN 1918/25 hat das Amtsgericht München als Insolvenzgericht über einen Insolvenzantrag gegen die REGENT Consulting GmbH Unternehmens- und Finanzberatung mit Sitz in Ebersberg entschieden. Das Unternehmen ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter der Nummer HRB 105394 eingetragen und wird durch seinen Geschäftsführer vertreten. Zum Geschäftszweck der Gesellschaft zählen unter anderem Finanz- und Wirtschaftsberatung sowie die Vermittlung von Grundstücken, Gebäuden, Darlehen und Versicherungen.
Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde von einer Gläubigerin gestellt. Nach eingehender Prüfung der wirtschaftlichen Lage der Schuldnerin kam das Gericht jedoch zu dem Ergebnis, dass keine ausreichende Insolvenzmasse vorhanden ist, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Aus diesem Grund wurde der Insolvenzantrag mit Beschluss vom 7. Januar 2026 mangels Masse abgewiesen.
Mit dieser Entscheidung ist ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der REGENT Consulting GmbH nicht eröffnet worden. Das Gericht hat zugleich darauf hingewiesen, dass gegen den Beschluss die sofortige Beschwerde zulässig ist. Diese kann innerhalb einer Frist von zwei Wochen eingelegt werden und ermöglicht eine Überprüfung der Entscheidung durch das zuständige Gericht.