Unter dem Aktenzeichen 3617 IN 11941/25 hat das Amtsgericht Charlottenburg im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der iApps Technologies GmbH eine umfassende Entscheidung zur Sicherung der Vermögenslage getroffen. Das Unternehmen mit Sitz in der Kronenstraße in Berlin, ansässig bei der TOG The Office Group, wird gesetzlich durch den Geschäftsführer Michael Oertel vertreten und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 209183 eingetragen.
Mit Beschluss vom 15. Januar 2026 um 15:00 Uhr ordnete das Insolvenzgericht zur Abwehr nachteiliger Veränderungen eine Reihe von Sicherungsmaßnahmen an. Ziel dieser gerichtlichen Anordnung ist es, das Vermögen der Gesellschaft bis zur abschließenden Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu schützen und einen geordneten Überblick über die wirtschaftlichen Verhältnisse zu ermöglichen.
Zentraler Bestandteil des Beschlusses ist die Bestellung von Rechtsanwalt Jesko Stark aus Berlin zum vorläufigen Insolvenzverwalter. Ihm obliegt fortan die Überwachung der Schuldnerin sowie die Sicherung und Erhaltung ihres Vermögens. Verfügungen der iApps Technologies GmbH über Vermögensgegenstände sind seitdem nur noch mit seiner Zustimmung wirksam. Gleichzeitig wurde klargestellt, dass der vorläufige Insolvenzverwalter nicht als allgemeiner Vertreter der Gesellschaft fungiert, sondern eine kontrollierende und prüfende Funktion ausübt.
Das Gericht untersagte zudem sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesellschaft, soweit diese nicht unbewegliches Vermögen betreffen. Bereits eingeleitete Vollstreckungshandlungen wurden vorläufig gestoppt. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wurde die Befugnis eingeräumt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen sowie eingehende Zahlungen entgegenzunehmen. Zu diesem Zweck darf er ein Insolvenzsonderkonto auf seinen Namen führen. Kreditinstitute, bei denen Konten der Schuldnerin bestehen, sind verpflichtet, umfassend Auskunft zu erteilen.
Darüber hinaus wurde Drittschuldnern untersagt, weiterhin an die iApps Technologies GmbH zu leisten. Zahlungen dürfen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen. Dieser erhielt zudem weitreichende Zutritts- und Einsichtsrechte in die Geschäftsräume sowie in die Bücher und Unterlagen des Unternehmens. Die Schuldnerin ist verpflichtet, alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen, um die Vermögensverhältnisse vollständig aufzuklären und die Grundlage für die weitere insolvenzrechtliche Bewertung zu schaffen.
Mit diesem Beschluss setzt das Amtsgericht Charlottenburg klare Rahmenbedingungen für das weitere Verfahren und schafft die Voraussetzungen für eine sachgerechte Prüfung, ob das Vermögen der iApps Technologies GmbH zur Deckung der Verfahrenskosten ausreicht und ob ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet werden kann.