Im Insolvenzantragsverfahren mit dem Aktenzeichen 3618 IN 260/26 hat das Amtsgericht Charlottenburg eine weitreichende Entscheidung zur Sicherung des Vermögens der MK Mariusz Kaczmarek UG getroffen. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in der Ringbahnstraße in Berlin wird durch ihren Geschäftsführer Mariusz Jerzy Kaczmarek vertreten und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 197700 B eingetragen. Im Verfahren wird sie anwaltlich von der Buchalik Brömmekamp Rechtsanwalts GmbH begleitet.
Mit Beschluss vom 16. Januar 2026 um 12:20 Uhr ordnete das Insolvenzgericht vorläufige Maßnahmen an, um nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu verhindern. Damit reagierte das Gericht frühzeitig auf die wirtschaftliche Situation des Unternehmens und schuf einen rechtlichen Rahmen für eine geordnete Prüfung der finanziellen Verhältnisse.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Christian Otto aus Berlin bestellt. Ihm obliegt die Aufgabe, das Vermögen der Gesellschaft zu überwachen, zu sichern und zu erhalten. Verfügungen der MK Mariusz Kaczmarek UG über ihr Vermögen sind seit der Anordnung nur noch mit seiner Zustimmung wirksam. Zugleich wurde klargestellt, dass der vorläufige Insolvenzverwalter nicht als allgemeiner Vertreter der Gesellschaft fungiert, sondern eine kontrollierende und prüfende Funktion ausübt. Er hat insbesondere zu untersuchen, ob das vorhandene Vermögen ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.
Das Gericht untersagte sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin, soweit diese nicht unbewegliches Vermögen betreffen. Bereits begonnene Vollstreckungshandlungen wurden vorläufig eingestellt. Darüber hinaus wurde dem vorläufigen Insolvenzverwalter gestattet, Bankguthaben und Forderungen der Gesellschaft einzuziehen sowie eingehende Zahlungen entgegenzunehmen. Er ist berechtigt, Sonderkonten zu eröffnen und über diese zu verfügen. Kreditinstitute wurden verpflichtet, ihm umfassend Auskunft über bestehende Konten und Vermögenswerte zu erteilen.
Auch gegenüber Drittschuldnern traf das Gericht klare Anordnungen. Zahlungen an die Schuldnerin sind untersagt und dürfen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen. Dieser erhielt zudem umfangreiche Befugnisse zur Einsicht in Geschäftsunterlagen, Bücher und Verträge sowie das Recht, die Geschäftsräume der Gesellschaft zu betreten und Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin ist verpflichtet, alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen, um eine vollständige Aufklärung der Vermögensverhältnisse zu ermöglichen.
Mit dieser Entscheidung setzt das Amtsgericht Charlottenburg deutliche Akzente zur Sicherung der Insolvenzmasse und schafft die Grundlage für eine sachgerechte Bewertung, ob das Insolvenzverfahren eröffnet werden kann oder ob andere verfahrensrechtliche Schritte folgen.