Ein Gespräch mit Rechtsanwalt Nillas Linnemann über dubiose Kryptoanbieter, rechtliche Grauzonen und digitale Luftschlösser
Redaktion: Herr Linnemann, die BaFin warnt aktuell vor der Website ownmoodspace(.)com, auf der offenbar ohne Erlaubnis Finanz- und Kryptodienstleistungen angeboten werden. Wie ernst ist so eine Warnung zu nehmen?
RA Linnemann: Sehr ernst. Wenn die BaFin öffentlich „Hallo, hier stimmt was nicht!“ ruft, ist das kein Fall von schlechter Laune, sondern eher ein rechtlicher Notruf. In diesem Fall vermutet die Behörde, dass Own Mood Space Dienstleistungen anbietet, die in Deutschland nur mit Erlaubnis erlaubt sind – und die fehlt hier offenbar vollständig.
Redaktion: Was für Dienstleistungen sind das konkret?
RA Linnemann: Nach dem, was bekannt ist, geht es vermutlich um sogenannte Kryptowerte-Dienstleistungen, also den Handel oder die Verwahrung von Bitcoin & Co., sowie um Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen. Wenn Ihnen also jemand auf dieser Seite ein Anlageprodukt mit „Mondrendite“ und „Stimmungsgarantie“ anbietet – Finger weg.
Redaktion: Aber ist es denn verboten, auf einer Website einfach solche Produkte anzubieten?
RA Linnemann: Nein – es ist verboten, es ohne Lizenz zu tun. Und genau das passiert hier mutmaßlich. Wer in Deutschland mit Geldanlagen oder Kryptowerten arbeitet, braucht eine BaFin-Zulassung. Sonst steht er mit einem Bein in der Strafbarkeit – und mit dem anderen oft schon im Ausland.
Redaktion: Das klingt, als sei die Seite gar nicht so leicht greifbar?
RA Linnemann: Genau. Die Betreiber sind laut BaFin „unbekannt“. Das ist in etwa so vertrauenswürdig wie ein Investmenttipp aus einer anonymen WhatsApp-Gruppe mit dem Namen „Krypto-Könige 3000“.
Redaktion: Wie erkenne ich als Verbraucher solche unseriösen Angebote?
RA Linnemann: Wenn es zu gut klingt, um wahr zu sein, ist es das meistens auch. Checken Sie die Unternehmensdatenbank der BaFin, prüfen Sie Impressum, Kontaktangaben, und googeln Sie nach Erfahrungsberichten. Und wenn eine Seite mehr Wert auf Mood, Lifestyle und Emojis legt als auf rechtliche Informationen – dann Vorsicht.
Redaktion: Was würden Sie Betroffenen raten, die bereits investiert haben?
RA Linnemann: Schnellstmöglich einen Anwalt einschalten und Anzeige erstatten. Die Chancen, das Geld zurückzubekommen, sind oft gering – aber es ist wichtig, den Schaden zu dokumentieren. Und vielleicht auch, um die nächsten zu warnen.
Redaktion: Abschließend: Was ist Ihre ganz persönliche Meinung zu Own Mood Space?
RA Linnemann (lacht): Der Name ist gut gewählt. Die Stimmung hebt sich dort wohl nur für die Betreiber – und selbst das nur, solange keiner klopft. Für alle anderen heißt’s: Mood off. Konto leer.