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Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzverfahren der Schwarzberg Bau GmbH

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen 36s IN 5999/24

Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Schwarzberg Bau GmbH hat das Amtsgericht Charlottenburg eine wesentliche verfahrensrechtliche Entscheidung getroffen. Die Gesellschaft, die im Baugewerbe tätig ist und im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 259213 geführt wird, wird gesetzlich durch ihren Geschäftsführer Ismail Dolay vertreten. Der zuletzt bekannte Sitz der Gesellschaft war in Dessau-Roßlau.

Mit Beschluss vom 13.01.2026 hat das Insolvenzgericht die zuvor angeordneten Sicherungsmaßnahmen gemäß § 21 der Insolvenzordnung aufgehoben. Damit entfallen die im vorläufigen Stadium des Verfahrens bestehenden Beschränkungen, die zur Sicherung der Vermögenslage der Schuldnerin angeordnet worden waren. Solche Maßnahmen dienen üblicherweise dem Schutz der Gläubiger und der Vermeidung nachteiliger Veränderungen bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Die Aufhebung dieser Sicherungsmaßnahmen deutet auf eine veränderte Bewertung der Verfahrenslage durch das Gericht hin. Mit der Entscheidung endet die Phase der vorläufigen Eingriffe in die Vermögensdisposition der Schwarzberg Bau GmbH. Das weitere Vorgehen im Insolvenzverfahren richtet sich nun nach den allgemeinen gesetzlichen Vorgaben und den noch ausstehenden gerichtlichen Entscheidungen.

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