Aktenzeichen 36u IN 8530/24
Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Urbschat Vermögensverwaltung GmbH mit Sitz in der Beatestraße 3 B in 13505 Berlin hat das Amtsgericht Charlottenburg als zuständiges Insolvenzgericht eine abschließende Entscheidung getroffen. Das Unternehmen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 191510 eingetragen und wird durch seinen Geschäftsführer Torsten Urbschat vertreten.
Gegenstand des Verfahrens war der Antrag eines antragstellenden Gläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft. Nach sorgfältiger Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass das vorhandene Vermögen der Schuldnerin nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Aus diesem Grund wurde der Insolvenzantrag durch Beschluss abgewiesen.
Mit dieser Entscheidung wird deutlich, dass keine ausreichende Insolvenzmasse vorhanden ist, um ein förmliches Insolvenzverfahren durchzuführen. Für die Beteiligten bedeutet dies, dass es nicht zu einer geordneten gemeinschaftlichen Befriedigung der Gläubiger im Rahmen eines Insolvenzverfahrens kommt. Vielmehr verbleibt es bei den individuellen rechtlichen Möglichkeiten der Gläubiger, soweit solche noch bestehen.
Der Beschluss wurde am 20.08.2025 durch das Amtsgericht Charlottenburg erlassen. Gegen diese Entscheidung steht den Beteiligten das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zu, über das innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist entschieden werden kann. Damit ist das Insolvenzeröffnungsverfahren in dieser Sache vorerst beendet und rechtlich abgeschlossen.