Aktenzeichen 3611 IN 5418/25
Das Amtsgericht Charlottenburg hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Rogacki Gesellschaft mit beschränkter Haftung eine abschließende Entscheidung getroffen. Die Gesellschaft, die früher ihren Geschäftssitz in der Wilmersdorfer Straße 145 bis 146 in Berlin-Charlottenburg hatte und derzeit als führungslos gilt, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 8083 eingetragen. Unternehmensgegenstand war die Herstellung und der Vertrieb sowie der Handel mit Delikatessen aller Art, verbunden mit der Übernahme von persönlicher Haftung und Geschäftsführungsaufgaben.
Gegenstand des Verfahrens war der von der Schuldnerin selbst gestellte Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen. Nach eingehender Prüfung der wirtschaftlichen Lage stellte das Insolvenzgericht fest, dass kein ausreichendes Vermögen vorhanden ist, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Vor diesem Hintergrund wurde der Insolvenzantrag durch Beschluss mangels Masse abgewiesen.
Mit dieser Entscheidung steht fest, dass es nicht zu einem regulären Insolvenzverfahren kommt. Die Abweisung mangels Masse verdeutlicht, dass die Gesellschaft über keine verwertbaren Vermögenswerte mehr verfügt, die eine geordnete Durchführung des Verfahrens und eine gemeinschaftliche Gläubigerbefriedigung ermöglichen würden. Für Gläubiger bedeutet dies, dass ihre Ansprüche nicht im Rahmen eines Insolvenzverfahrens geprüft und befriedigt werden können.
Der Beschluss wurde am 13.01.2026 vom Amtsgericht Charlottenburg als Insolvenzgericht erlassen. Gegen die Entscheidung besteht die Möglichkeit der sofortigen Beschwerde innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Damit ist das Insolvenzeröffnungsverfahren in dieser Angelegenheit vorerst abgeschlossen.