Aktenzeichen 63 IN 478/25
Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Strahlenberger Straße Kaiserlei Grundbesitzgesellschaft mbH hat das Amtsgericht Cottbus als zuständiges Insolvenzgericht eine weitreichende Sicherungsentscheidung getroffen. Die Gesellschaft mit Sitz in Schönefeld, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Cottbus unter HRB 15199, wird durch ihren Geschäftsführer Julian Kunz vertreten. Anlass des Verfahrens sind sowohl ein Eigenantrag der Schuldnerin als auch ein Insolvenzantrag des Finanzamts für Körperschaften I in Berlin als antragstellender Gläubiger.
Mit Beschluss vom 14.01.2026 ordnete das Gericht zur Sicherung des Schuldnervermögens die vorläufige Insolvenzverwaltung an. Ziel dieser Maßnahme ist es, nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage der Gesellschaft zu verhindern und die Interessen der Gläubiger bis zur Entscheidung über die Verfahrenseröffnung zu wahren. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Knut Rebholz mit Kanzleisitz in Cottbus bestellt.
Gleichzeitig wurde ein umfassender Zustimmungsvorbehalt angeordnet. Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind seitdem nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Diese Regelung erstreckt sich ausdrücklich auch auf die Einziehung von Außenständen und schränkt die wirtschaftliche Handlungsfreiheit der Gesellschaft erheblich ein. Damit liegt die Kontrolle über wesentliche Vermögensbewegungen faktisch beim vorläufigen Insolvenzverwalter.
Die Schuldnerin wird in dem Verfahren anwaltlich vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Oliver Damerius, LL.M., sowie durch Rechtsanwalt Matthias Gehrke, die beide bereits im Vorfeld des Insolvenzantrags mandatiert waren. Die Entscheidung des Insolvenzgerichts markiert eine entscheidende Phase des Verfahrens, in der die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft geprüft und die Grundlagen für den weiteren Fortgang des Insolvenzverfahrens gelegt werden.
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist das Verfahren in eine formalisierte Sicherungsphase eingetreten, die regelmäßig der Vorbereitung einer möglichen Verfahrenseröffnung oder alternativ einer Beendigung des Verfahrens dient. Welche dieser Entwicklungen folgen wird, bleibt den weiteren Prüfungen und gerichtlichen Entscheidungen vorbehalten.