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Interview: „Viele merken zu spät, dass sie Teil einer Geldwäsche geworden sind“

TheDigitalArtist (CC0), Pixabay

Redaktion: Herr Blazek, Sie vertreten immer wieder Mandanten, die im Zusammenhang mit Krypto‑Betrug plötzlich Post von der Staatsanwaltschaft bekommen. Oft fällt dann der Begriff Geldwäsche. Was bedeutet Geldwäsche eigentlich konkret?

RA Daniel Blazek:
Geldwäsche bedeutet, dass Vermögenswerte aus einer strafbaren Handlung – etwa Betrug, Cybercrime oder Drogenhandel – so in den Finanzkreislauf eingebracht werden, dass ihre illegale Herkunft verschleiert wird. Das Strafrecht unterscheidet nicht, ob jemand das Geld selbst erbeutet hat oder „nur“ dabei geholfen hat, es weiterzuleiten oder zu verstecken.

Schon das Entgegennehmen, Weiterleiten oder Abheben fremden Geldes, obwohl man hätte erkennen können, dass etwas nicht stimmt, kann den Tatbestand der Geldwäsche erfüllen.

Die drei Phasen der Geldwäsche (vereinfacht)

Blazek:
Man unterscheidet klassisch drei Phasen:

  1. Platzierung:
    Das illegal erlangte Geld wird erstmals in den Geldkreislauf eingebracht – z.B. durch Überweisung auf ein fremdes Konto.

  2. Verschleierung:
    Das Geld wird weitergeleitet, aufgeteilt, in Kryptowährungen umgewandelt oder über mehrere Konten verschoben, um die Spur zu verwischen.

  3. Integration:
    Das Geld erscheint am Ende als scheinbar „legales“ Guthaben – etwa als Trading‑Gewinn, Investitionsrendite oder Provision.

In Krypto‑WhatsApp‑Betrugsfällen laufen alle drei Phasen oft innerhalb weniger Tage ab.

Konkretes Beispiel aus der Praxis

Redaktion: Können Sie das an einem typischen Fall erklären?

Blazek:
Sehr gern. Nehmen wir einen realistischen Fall:

Eine Person – nennen wir sie Max – wird über WhatsApp angesprochen. Man bietet ihm an, als „Zahlungshelfer“ oder „Finanzagent“ zu arbeiten. Angeblich, weil internationale Krypto-Plattformen kurzfristig ein deutsches Konto benötigen. Max soll sein Konto zur Verfügung stellen und erhält dafür 5 % Provision.

Kurz darauf gehen 15.000 Euro auf Max’ Konto ein – angeblich von einem „Investor“. Max wird angewiesen, das Geld weiterzuleiten oder bar abzuheben und in Kryptowährung umzuwandeln.

Was Max nicht weiß:
Das Geld stammt von einem Opfer eines Krypto-Betrugs.
Der Täter nutzt Max’ Konto, um die Spur zu verschleiern.

➡️ Juristisch betrachtet:

  • Das Geld stammt aus einer Vortat (Betrug)

  • Max hilft bei der Weiterleitung

  • Damit erfüllt er den Tatbestand der Geldwäsche (§ 261 StGB)

Selbst wenn Max behauptet: „Ich wusste von nichts“, kann bereits fahrlässige Geldwäsche vorliegen, wenn offensichtliche Warnzeichen ignoriert wurden.

Typische Warnsignale, die Gerichte ernst nehmen

Blazek:
In Ermittlungsverfahren wird immer gefragt:

  • Warum nutzt ein fremdes Unternehmen kein eigenes Konto?

  • Warum soll Geld sofort weitergeleitet werden?

  • Warum gibt es keine Verträge, nur WhatsApp‑Chats?

  • Warum wird Druck aufgebaut („schnell handeln!“)?

Wer solche Signale ignoriert, kann sich nicht mehr auf Unwissenheit berufen.

Welche Konsequenzen drohen?

Redaktion: Was bedeutet das für Betroffene ganz konkret?

Blazek:
Sehr viel. Mögliche Folgen sind:

  • Strafverfahren wegen Geldwäsche

  • Kontosperrung

  • Rückforderung der Beträge

  • Schadenersatzforderungen der Opfer

  • Eintrag ins Führungszeugnis

  • In schweren Fällen Freiheitsstrafe

Gerade junge Menschen oder gutgläubige Privatpersonen geraten so in massive Probleme – obwohl sie sich nie als Kriminelle gesehen haben.

Ihr wichtigster Rat?

Blazek:
Ganz klar:

  • Niemals sein Konto für Dritte zur Verfügung stellen

  • Keine Überweisungen für unbekannte Personen

  • Keine Versprechen glauben, die mit „schnellem Geld“ werben

  • Bei Kontakt durch WhatsApp‑Investmentgruppen: sofort abbrechen

Und wer bereits betroffen ist: nicht abwarten, sondern umgehend rechtliche Hilfe suchen. Frühzeitiges Handeln kann den Unterschied machen.

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