Liechtenstein verfügt erstmals über ein offiziell zugelassenes Pfandbriefinstitut. Wie die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) mitteilt, ist die Liechtensteinisches Pfandbriefinstitut AG mit Sitz in Vaduz seit dem 12. Januar 2026 berechtigt, ihre Geschäftstätigkeit aufzunehmen. Die Bewilligung erstreckt sich auf die Tätigkeiten gemäß Art. 8 Absatz 1 Buchstaben a bis d des Pfandbriefgesetzes (PfbG) und markiert einen wichtigen Schritt für die Weiterentwicklung des Finanzplatzes.
Ein Pfandbriefinstitut ist ein spezialisiertes Institut mit eingeschränktem Geschäftskreis. Seine zentrale Aufgabe besteht in der Ausgabe von Pfandbriefen, die der Refinanzierung seiner Mitglieder dienen. Diese Mitglieder können ausschließlich Banken sein, die über eine Bewilligung nach dem liechtensteinischen Bankengesetz verfügen und ihren Sitz im Fürstentum Liechtenstein haben. Damit ist der Kreis der teilnehmenden Institute klar definiert und streng reguliert.
Pfandbriefe gelten international als bewährte, besonders sichere Refinanzierungsinstrumente. Sie zeichnen sich durch hohe Transparenz, eine solide rechtliche Struktur und eine besondere Besicherung aus. In vielen Ländern haben sie sich gerade in Krisenzeiten als stabilisierender Faktor für das Bankensystem erwiesen. Mit der Zulassung des ersten Pfandbriefinstituts schafft Liechtenstein nun die Voraussetzungen, dieses Instrument auch auf nationaler Ebene gezielt einzusetzen.
Aus Sicht der Finanzmarktaufsicht stärkt die Einführung des Pfandbriefsystems die Stabilität und Resilienz des Finanzplatzes Liechtenstein. Banken erhalten eine zusätzliche, langfristig ausgerichtete Refinanzierungsquelle, während zugleich hohe regulatorische Standards eingehalten werden. Die Bewilligung der Liechtensteinisches Pfandbriefinstitut AG ist damit nicht nur ein formaler Akt, sondern ein strategischer Schritt zur nachhaltigen Absicherung des heimischen Bankensektors.
Mit diesem Meilenstein reiht sich Liechtenstein in jene Finanzplätze ein, die auf bewährte Instrumente setzen, um Stabilität, Vertrauen und Krisenfestigkeit ihres Finanzsystems weiter auszubauen.
Hier die Original-FMA-Liechtenstein-Mitteilung:
Erstes zugelassenes Pfandbriefinstitut in Liechtenstein
Ein „Pfandbriefinstitut“ ist ein Institut mit eingeschränktem Geschäftskreis, das über eine Bewilligung zur Ausgabe von Pfandbriefen zum Zweck der Refinanzierung ihrer Mitglieder verfügt. Mitglieder eines Pfandbriefinstituts können nur Banken sein, die über eine Bewilligung nach dem Bankengesetz und einen Sitz in Liechtenstein verfügen, also Liechtensteiner Banken.
Pfandbriefe sind bewährte und wertvolle Instrumente zur stabilen und krisenresistenten Refinanzierung von Banken und stärken damit die Finanzplatzstabilität Liechtensteins.