Redaktion: Herr Reime, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat heute gleich zwei Warnmeldungen veröffentlicht: Einmal zur Website trustinvestment-gmbh.com, die angeblich im Namen der Trust Investment GmbH agiert, und einmal zu gefälschten E-Mails unter dem Namen raisin-mail.com. Was steckt aus Ihrer Sicht dahinter?
RA Jens Reime:
In beiden Fällen handelt es sich ganz eindeutig um Täuschung durch Identitätsmissbrauch. Kriminelle geben sich gezielt als seriöse, in Deutschland regulierte Finanzunternehmen aus, um Vertrauen zu erschleichen. Die Opfer werden mit professionell aufgemachten Webseiten oder glaubwürdig klingenden E-Mail-Adressen in die Irre geführt. Letztlich verfolgen die Täter dabei immer dasselbe Ziel: Geld einsammeln und verschwinden.
Identitätsdiebstahl als Masche
Redaktion: Im Fall der Trust Investment GmbH spricht die BaFin explizit von einem möglichen Identitätsdiebstahl. Wie funktioniert so etwas?
Reime:
Ganz einfach: Die Täter kopieren oder erfinden Namen, die es tatsächlich gibt – wie hier „Trust Investment GmbH“ oder „Raisin“. Dann wird eine Website mit fast identischem Namen registriert, etwa trustinvestment-gmbh.com, die im ersten Moment sehr seriös aussieht. Oft werden dort auch Logos, Texte oder sogar BaFin-Registrierungsnummern gefälscht. Das Ganze wird dann mit einem falschen Impressum versehen und los geht’s: Man bietet Finanzprodukte oder Investmentmöglichkeiten an, angeblich staatlich überwacht. In Wahrheit steckt keine echte Firma dahinter.
Gefährliche Fake-E-Mails im Raisin-Namen
Redaktion: Auch die Warnung zu E-Mails von angebot@raisin-mail.com betrifft einen bekannten Namen. Ist das ein Einzelfall?
Reime:
Leider nein. Derzeit gibt es eine Welle von Fake-E-Mails, die Namen bekannter Finanzplattformen wie Raisin, Scalable oder Trade Republic verwenden. Die Kriminellen verwenden dafür Domains wie „raisin-mail.com“, die auf den ersten Blick täuschend echt aussehen. Oft werden dabei Festgeld oder Tagesgeld zu utopisch hohen Zinssätzen angeboten – deutlich über dem Marktniveau. Das Ziel ist klar: Die Leute sollen einzahlen, oft auf Konten im Ausland. Und dann ist das Geld weg.
Was sagt das Gesetz dazu?
Redaktion: Die BaFin beruft sich auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes. Was bedeutet das?
Reime:
Das ist die gesetzliche Grundlage für öffentliche Warnungen. Wenn ein Anbieter in Deutschland ohne Erlaubnis Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen betreibt, darf die BaFin öffentlich warnen – auch mit Klarnamen und Domain. Das soll den Verbraucherschutz stärken. Wichtig: Diese Warnung ist kein richterliches Urteil, aber sie basiert auf soliden Erkenntnissen. Wenn die BaFin so etwas veröffentlicht, ist höchste Vorsicht geboten.
Was raten Sie betroffenen Verbrauchern?
Reime:
Wer schon Geld überwiesen hat, sollte sofort einen Anwalt kontaktieren, denn in vielen Fällen kann man noch versuchen, das Geld über Banken oder Zahlungsdienstleister zurückzuholen – zumindest kurzfristig. Wichtig ist auch: Anzeige bei der Polizei erstatten. Das hilft nicht nur bei der Spurensicherung, sondern schützt andere.
Außerdem rate ich allen, vor jeder Geldanlage bei der BaFin-Unternehmensdatenbank nachzuschauen, ob ein Anbieter wirklich lizenziert ist. Und bei unbekannten E-Mails gilt: Nie auf Links klicken, keine Anhänge öffnen, keine Überweisungen tätigen.
Zum Schluss: Ihr wichtigster Warnhinweis in einem Satz?
Reime:
Wenn jemand Ihnen außergewöhnlich hohe Renditen verspricht und dabei auf die BaFin oder bekannte Namen verweist, sollten bei Ihnen alle Alarmglocken schrillen – denn genau das ist die älteste Betrugsmasche in neuem Gewand.