Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ihre Warnungen im Zusammenhang mit unseriösen Krypto-Angeboten nochmals ausgeweitet. Im Fokus steht eine ganze Plattformreihe nahezu identischer Websites, über die nach Erkenntnissen der Aufsicht ohne Erlaubnis Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten werden. Die Betreiber agieren anonym, ohne Impressum und ohne jede Form der behördlichen Aufsicht.
Charakteristisch ist der stets ähnliche Aufbau der Internetseiten. Begriffe wie „Ihr Tor zu innovativstem Krypto-Handel“ oder „Kryptowährungshandel meistern: Ihr ultimativer Leitfaden“ sollen Professionalität und Expertise suggerieren. Tatsächlich fehlt es jedoch an grundlegender Transparenz. Weder werden verantwortliche Unternehmen benannt, noch gibt es nachvollziehbare Angaben zu Sitz oder Rechtsform der Betreiber.
Nach Angaben der BaFin verfolgen die Websites offenbar ein klares Ziel: Besucherinnen und Besucher werden dazu aufgefordert, persönliche Daten über Kontaktformulare zu hinterlassen. Diese Informationen werden nach Erkenntnissen der Aufsicht anschließend an nicht beaufsichtigte Online-Handelsplattformen weitergeleitet. Die Seiten stehen somit im Verdacht, in erster Linie der Geschäftsanbahnung für unerlaubte Finanz- und Kryptowerte-Dienstleistungen zu dienen – ein Vorgehen, das erhebliche Risiken für Betroffene birgt.
Besonders alarmierend ist der Umfang des Netzwerks. Der BaFin sind bislang zahlreiche Domains bekannt geworden, darunter unter anderem:
altrevoducthai(.de), axelonbit-de(.de), bodiaedge(.com), consiunsin(.com), finoraptc(.com), larevix-invest(.de), qelnofaxai(.net/.pro), rovixenai(.app), vixgenai(.app), voxigenai(.com) sowie zyvarnexcore(.net).
Auffällig sind dabei wiederkehrende Namensbestandteile und ähnliche Domainstrukturen, was auf ein systematisches Vorgehen hindeutet. Die BaFin weist ausdrücklich darauf hin, dass mögliche Verbindungen zu weiteren Website-Reihen bestehen könnten, die nach demselben Muster aufgebaut sind.
Grundsätzlich gilt: Wer in Deutschland Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dafür eine ausdrückliche Erlaubnis der BaFin. Anbieter, die ohne diese Genehmigung tätig sind, handeln rechtswidrig und entziehen sich jeder staatlichen Kontrolle. Ob ein Unternehmen zugelassen ist, lässt sich über die öffentlich zugängliche Unternehmensdatenbank der Finanzaufsicht überprüfen. Die rechtliche Grundlage der aktuellen Warnung bildet § 10 Absatz 7 des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes.
Gemeinsam mit dem Bundeskriminalamt und den Landeskriminalämtern mahnt die BaFin zu äußerster Vorsicht bei Geldanlagen im Internet. Professionelles Design, technologische Schlagworte und vermeintlich innovative Konzepte ersetzen keine Regulierung. Wer unbedacht persönliche Daten preisgibt oder sich auf anonyme Plattformen einlässt, setzt sich einem erheblichen Betrugsrisiko aus.
Weitere Informationen, aktuelle Warnmeldungen und Hinweise zum Erkennen solcher Maschen stellt die BaFin in der Rubrik „Finanzbetrug erkennen“ bereit. Ergänzend beleuchtet der Verbraucherschutzpodcast „Vorsicht, Betrug“, mit welchen Methoden unseriöse Anbieter arbeiten – und wie sich Anlegerinnen und Anleger vor finanziellen Schäden schützen können.
Hier die Original-BaFin-Meldung:
BaFin warnt erneut vor Plattformreihe – Handel mit Kryptowerten
Die BaFin warnt erneut vor einer ganzen Reihe nahezu identischer Websites. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht bieten die unbekannten Betreiber dort ohne Erlaubnis Kryptowerte-Dienstleistungen an.
Die Präsentation auf den Websites beginnt meist mit folgendem Satz: „Ihr Tor zu innovativstem Krypto-Handel“ oder auch „Kryptowährungshandel meistern: Ihr ultimativer Leitfaden“. Die Websites verfügen über kein Impressum. Deren Betreiber werden nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Interessierte werden aufgefordert, auf den entsprechenden Websites ihre Daten in einem Kontaktformular zu hinterlegen. Nach Erkenntnissen der BaFin werden die Kundendaten anschließend an Betreiber von Online-Handelsplattformen weitergegeben, die nicht von der BaFin beaufsichtigt werden. Die Websites stehen demnach in Verdacht, vornehmlich der Geschäftsanbahnung für unerlaubt erbrachte Finanz- bzw. Kryptowerte-Dienstleistungen zu dienen.
Bislang sind der BaFin in diesem Zusammenhang folgende Websites bekannt geworden:
altrevoducthai(.)de
axelonbit-de(.)de
binavocore-systems(.)de
bodiaedge(.)com
bodiaedge-systems(.)de
ch-zyvarnexcore(.)com
consiunsin(.)com
deesist-app(.)de
exferreiq-kol(.)com
exferreliq-de(.)de
febdyxolai-de(.)de
findburgai(.)info
finoraptc(.)com
gentakpartners-hop(.)com
larevix-invest(.)de
larevixinvest-de(.)com
lunoxyrem-hex(.)com
lynavotrade-solutions(.)de
meyraativan-de(.)com
nevelano-bot(.)de
novyrakelthar-de(.)de
openswitai-tog(.)com
orvynnest-systems(.)de
pluraxai-de(.)de
pluraxaiofficial(.)com
qelnofaxai(.)net
qelnofaxai(.)pro
qelnofaxai-de(.)com
qelnofaxai-de(.)de
rovixenai(.)app
sofortigesurso-jev(.)com
trevalisavg-das(.)com
tynavocore-solutions(.)de
tynavorise(.)app
velanonest-systems(.)de
vixgenai(.)app
voxigenai(.)com
voxigenai-solutions(.)de
yqenvalcore-de(.)de
zyvarnex-core(.)com
zyvarnexcore(.)net
Es wird auf einen möglichen Zusammenhang zu weiteren Reihen von Websites hingewiesen, die gleiche Namensbestandteile in ihren Domains verwenden.
Wer in Deutschland Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.
Das sollten Sie wissen!
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.