Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine Warnmeldung zu der Website ellis-ag.net veröffentlicht und rät dringend davon ab, auf dortige Angebote einzugehen. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht werden über die Plattform Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten – und das ohne die in Deutschland zwingend erforderliche Erlaubnis.
Besonders brisant ist der Hinweis auf einen Identitätsmissbrauch. Nach aktuellem Stand besteht keinerlei Zusammenhang zwischen der Website ellis-ag.net und der Ellis AG mit Sitz in Zürich. Der Name des Schweizer Unternehmens wird offenbar missbräuchlich verwendet, um Seriosität vorzutäuschen und potenzielle Anlegerinnen und Anleger zu Investitionen zu bewegen.
Die BaFin ordnet den Fall in die wachsende Zahl betrügerischer Handelsplattformen ein, die mit bekannten Firmennamen und professionell gestalteten Internetauftritten Vertrauen erzeugen. Für Nutzerinnen und Nutzer ist auf den ersten Blick oft nicht erkennbar, dass weder eine behördliche Zulassung noch eine tatsächliche Verbindung zu dem genannten Unternehmen besteht.
Grundsätzlich gilt: Wer in Deutschland Finanz-, Wertpapier- oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt hierfür eine ausdrückliche Erlaubnis der BaFin. Anbieter, die ohne diese Genehmigung tätig sind, handeln rechtswidrig und entziehen sich der staatlichen Aufsicht. Ob ein Unternehmen über eine gültige Zulassung verfügt, lässt sich über die öffentlich zugängliche Unternehmensdatenbank der BaFin überprüfen.
Die rechtliche Grundlage der Warnung bilden § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes sowie § 10 Absatz 7 des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes. Mit der Veröffentlichung verfolgt die BaFin das Ziel, Verbraucherinnen und Verbraucher frühzeitig vor finanziellen Schäden zu schützen.
Weitere aktuelle Warnungen und Hinweise zum Erkennen betrügerischer Plattformen stellt die Finanzaufsicht in der Rubrik „Finanzbetrug erkennen“ bereit. Die zentrale Botschaft der BaFin bleibt klar: Vorsicht bei Online-Handelsplattformen – insbesondere dann, wenn bekannte Unternehmensnamen ohne überprüfbare Zulassung verwendet werden.